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Bild der Petition Neues Tempolimit auf der Autobahn A13 wieder aufheben !
Verkehr

Neues Tempolimit auf der Autobahn A13 wieder aufheben !

Petent/in nicht öffentlich
Petition richtet sich an
Landesbetrieb Straßenwesen Brandenburg sowie das Ministerium für Infrastruktur und Landesplanung des Landes Brandenburg

257 Unterschriften

Petition hat zum Erfolg beigetragen

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Petition hat zum Erfolg beigetragen

  1. Gestartet 2020
  2. Sammlung beendet
  3. Eingereicht
  4. Dialog
  5. Erfolg

Die Petition war erfolgreich!

Petition richtet sich an: Landesbetrieb Straßenwesen Brandenburg sowie das Ministerium für Infrastruktur und Landesplanung des Landes Brandenburg

Seit 16.12.2019 gilt auf der Autobahn 13 in Brandenburg zwischen dem Kreuz Schönefeld und dem Dreieck Spreewald, d.h. auf rund 60 Kilometern Länge in beiden Fahrtrichtungen ein durchgehendes, flächendeckendes Tempolimit von 130 km/h. Zuvor war dieser Abschnitt jahrzehntelang unlimitiert befahrbar.

Begründung

Aus der Pressemitteilung des Landesbetriebes Straßenwesen Brandenburg ergibt sich, dass das neue Limit mit zahlreichen Verkehrsunfällen mit Personenschaden begründet wird. Aus der Pressemitteilung ergibt sich jedoch, dass sich im Vergleich der Kalenderjahre 2017 und 2018 die Unfallzahlen von 684 auf 662 verringert haben sowie die Anzahl der tödlich verunglückten Personen sich sogar von 4 auf 2 halbiert hat. Einzig die Zahl der verletzten Personen hat sich geringfügig von 133 auf 147 (10,5 %) erhöht.

https://www.maz-online.de/Brandenburg/Zu-viele-Unfaelle-Auf-der-A13-gilt-ab-Montag-ein-Tempolimit

Bereits nach diesen eigenen Ausführungen der zuständigen Behörde fehlt es an der Erforderlichkeit für eine derart weitreichende Beschränkung, da eine Verschlechterung der Sicherheitslage gerade nicht eingetreten ist. Zum anderen fehlt es an der Geeignetheit, denn die Pressemitteilung gibt ferner an, dass LKW „überdurchschnittlich oft“ an diesen Unfällen beteiligt gewesen seien. Insofern dürfte das zusätzlich angeordnete LKW-Überholverbot bereits die einzig geeignete und verhältnismäßige Maßnahme sein.

https://m.maz-online.de/Brandenburg/Zu-viele-Unfaelle-Auf-der-A13-gilt-ab-Montag-ein-Tempolimit

Eines weitergehenden Limits für PKW auf der gesamten Strecke von 2 x 60 km bedarf es folglich nicht.

Eingewandt wird weiter, dass es sich bei den für 2017 und 2018 genannten Zahlen, sofern sich diese anhand offizieller Erhebungen im weiteren Verfahrensverlauf tatsächlich belegen lassen, nicht um ungewöhnlich oder überdurchschnittlich hohe Werte je Autobahnkilometer dieser Art und Bauweise handelt, die einen Handlungsbedarf erzeugen.

Der Deutsche Bundestag lehnte zudem am 17.10.2019 mit großer Mehrheit einen Antrag ab, der die Einführung eines flächendeckenden Limits von 130 km/h vorsah.

https://www.tagesschau.de/inland/tempolimit-gruene-103.html

Die streitgegenständliche Regelung, eine Bundesautobahn betreffend, steht daher im Widerspruch zur aktuellen Beschluss- und Rechtslage auf Bundesebene. Auch das Bundesrecht, hier namentlich die Autobahn-Richtgeschwindigkeit-Verordnung ordnet lediglich eine unverbindliche Höchstgeschwindigkeit an.

Die vollständige und beidseitige Abdeckung eines erheblichen, namentlich 60 km langen Autobahnabschnittes zwischen 2 Autobahnkreuzen entspricht exakt dem Prinzip einer flächendeckenden Beschränkung bzw. führt diese vom Bundestag gerade ausdrücklich abgelehnte Regelung hier (schrittweise) ein. In einem weiteren Schritt könnten Landesbehörden mit vergleichbarer Begründung beispielsweise einen 150 km langen Abschnitt durchgehend beschränken und so mittelfristig im Ergebnis ein bundesweites verbindliches Limit erreichen. Dies ist von der nach wie vor geltenden Autobahn-Richtgeschwindigkeit-Verordnung gerade nicht gedeckt.

Zusätzlich wird ein auf dem gegenständlichen Abschnitt ebenfalls flächendeckendes Überholverbot für LKW eingeführt und damit die ohnehin unzulässige und unverhältnismäßige Beschränkung noch weiter verschärft. Diese offenkundige Umgehung der aktuellen Rechts- und Bundestagsbeschlusslage ist einzustellen.

Der Vorschlag des Limits durch den Landesbetrieb Straßenwesen Brandenburg und die Genehmigung durch das Ministerium in Potsdam erfolgten in der Zeit des Kabinetts Woidke II, bestehend aus SPD und Die LINKE.

https://de.wikipedia.org/wiki/Brandenburgische_Landesregierung

Weitere Quelle: Akteneinsicht des Unterzeichners beim Landesbetrieb Straßenwesen Brandenburg

Neben Bündnis 90/DIE GRÜNEN handelt es sich bei diesen beiden Parteien um die lautesten Befürworter eines generellen, bundesweiten Tempolimits.

https://www.merkur.de/politik/tempolimit-130-spd-merkel-autobahn-groko-tweet-scheuer-bundesregierung-cdu-verkehrssicherheitsrat-zr-13368142.html

Es besteht somit der deutliche Eindruck, diesen "Wunsch" durch die Hintertür und Stück für Stück auf Landesebene durchzusetzen, nachdem dies auf Bundesebene bislang nicht geglückt ist.

Seit dem 20.11.2019, d.h. seit dem Kabinett Woidke III, wird das zuständige Brandenburger Ministerium durch den CDU-Minister Guido Beermann geführt.

https://de.wikipedia.org/wiki/Brandenburgische_Landesregierung

Da die CDU sich konsequent gegen ein flächendeckendes Limit positioniert, darf gehofft werden, dass eine entsprechende Petition etwas bewirkt.

https://www.cducsu.de/presse/pressestatement/kein-generelles-tempolimit-auf-Autobahnen

Vielen Dank für Ihre Unterstützung

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Angaben zur Petition

Petition gestartet: 18.06.2020
Petition endet: 17.06.2021
Region: Brandenburg
Kategorie: Verkehr

Neuigkeiten

  • Sehr geehrte Unterstützerinnen und Unterstützer,

    am 8.11.2022 wurde das mit dieser Petition angegriffene Tempolimit vollständig aufgehoben.

    Seither ist der betroffene 62 km lange Autobahnabschnitt in beiden Fahrtrichtungen wieder ohne Tempolimit befahrbar.

    Inwieweit diese Petition dazu beigetragen hat, ist unklar, wir werden allerdings in dazugehörigen Pressemeldungen erwähnt:

    www.rbb24.de/studiocottbus/panorama/2022/11/begrenzung-geschwindigkeit-autobahn-13-aufgehoben.html

    Zu hoffen bleibt, dass diese erfreuliche Situation nun wieder von Dauer ist, sich also insbesondere auch bei der nächsten Bundestagswahl keine rot-grünen oder rot-rot-grünen Mehrheiten ergeben. Dieser Appell richtet sich insbesondere an irrlichternde... weiter

  • Sehr geehrte Unterstützerinnen und Unterstützer,

    der Stand der Petition ist unverändert, sie liegt dem Petitionausschuß vor. Dort wird allerdings abgewartet, bis eine vor dem Verwaltungsgericht Potsdam anhängige Klage gegen das A13-Tempolimit entschieden ist. Man möchte der gerichtlichen Entscheidung nicht vorgreifen, was verständlich ist.

    Sobald das Gerichtsverfahren (Verwaltungsgericht Potsdam, Az. VG 10 K 1942/20) abgeschlossen ist, werde ich den Petitionsausschuß informieren und um weitere Bearbeitung bitten.

    Mit freundlichen Grüßen

    Thomas Borchardt

  • Die Petition wurde dem Petitionsausschuss des Brandenburger Landtages sowie dem örtlichen CDU-Landtagsabgeordneten Björn Lakenmacher übersandt mit der Bitte um Übergabe an den zuständigen Landes-Minister Guido Beermann (CDU) vom MIL, welches in die Entscheidung eingebunden sein wird, ob das Limit über den Testzeitraum von 3 Jahren hinaus verlängert wird oder nicht.

Noch kein PRO Argument.

Noch kein CONTRA Argument.

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