Die Petition wurde vom Petenten zurückgezogen
Dies ist eine Online-Petition des Thüringer Landtages.
Welches Ziel hat die Petition?
Die Neuregelung der Gewährung des Blindengeldes für Wachkomapatienten des Bundessozialgerichts vom 11.08.2015 umzusetzen und durch ein Überleitungsgesetz Schaffung aller Voraussetzungen, dass ein solches Gesetz die bisherigen Benachteiligungen der Betroffenen im Wachkoma ein Ende hat (Az: B9 BL 1/14 R).
Welche Entscheidung wird beanstandet?
Das noch bestehende Blindengeldgesetz vom 7. Oktober 2010, wonach Ablehnungen gestellter Anträge nicht gerechtfertigt sind.
Welche Behörde hat diese Entscheidung getroffen?
Sozialamt der Stadt Suhl
Sozialamt des Ilm-Kreises
Wie wird die Petition begründet?
Die fehlende Übernahme der Neuregelung durch das Bundessozialgericht vom 11. August 2015, wonach die Ungleichbehandlung der Wachkomapatienten nun aufgehoben ist, doch für die Betroffenen des BL Thüringen diese Praxis auch nach 2016 weiter geht, das Nachholen der Umsetzung, dass es auch mit Gesetzeskraft nachvollziehbar eine neue Regelung gibt.
Richtet sich die Petition auf die Änderung eines Gesetzes? Wie und warum soll das Gesetz geändert werden?
Nein, das Gesetz infolge der Umsetzung vom 11. August 2015 müsste ebenso im Gesetz- und Verordnungsblatt für den Freistaat Thüringen vom 1. Dezember 2016, Nr. 10 präsent sein. Leider wiederholt sich der Vorgang für unsere Betroffenen von 2008, erst den Weg über eine Petition dem Gesetz in der Umsetzung, die soziale Kraftanstrengung klarzustellen.
Welche Rechtsbehelfe wurden in dieser Sache bereits eingereicht?
Eingereichte Anträge:
sechs - mit Ablehnung des Antrags
ein Antrag erreichte nach der Ablehnung und eingereichtem Widerspruch Erfolg
Link zur Petition
Abrisszettel mit QR Code
herunterladen (PDF)Neuigkeiten
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Beschluss des Petitionsausschuss des Thüringer Landtages
am 31.10.2018Die Petition wurde am 6. Februar 2017 auf der Petitionsplattform des Thüringer Landtags veröffentlicht und innerhalb der vorgesehenen Mitzeichnungsfrist (6 Wochen) von drei Bürgerinnen und Bürgern unterstützt. Damit wurde das für die Durchführung einer öffentlichen Anhörung erforderliche Quorum von 1500 Mitzeichnungen nicht erreicht.
Der Petitionsausschuss hat die Thüringer Landesregierung aufgefordert, zu der Petition Stellung zu nehmen. Die entsprechenden Ausführungen des Ministeriums für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Frauen und Familie hat der Ausschuss im Rahmen seiner Beschlussfassung berücksichtigt.
Im Ergebnis der Prüfung stellte der Petitionsausschuss fest, dass das Bundessozialgericht mit seiner Entscheidung vom 11. August 2015 seine... weiter
Debatte
Noch kein CONTRA Argument.