Ekonomika

Notbremse und Lockdown-Verschärfung über die Ostertage in den Blumenfachgeschäften

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Landesregierung Rheinland-Pfalz, Wirtschaftsministerium Rheinland-Pfalz, Ministerium für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Demografie des Landes Rheinland-Pfalz
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  1. Sākās 2021
  2. Kolekcija beidzās
  3. Iesniegts
  4. Dialogs
  5. Neizdevās

In der Zeit vom 1. April 2021 (Gründonnerstag) bis einschließlich 5. April 2021 (Ostermontag) sollen sämtliche Geschäfte des Einzelhandels, somit auch Floristen, geschlossen sein.

Wir Floristen haben uns mit Einsatz von nicht geringen Geldmitteln auf die Hygienemaßnahmen (begrenzte Kundenzahl im Geschäft, Spuckschutz, Einbahnstraßensystem,…) und insbesondere auf den „Werkstattmodus“ (Liefer- und Abholmöglichkeit) eingestellt und diese Maßnahmen nachweisbar umgesetzt.

Wir sehen uns erneut von einer Schließung an den für uns überaus wichtigen Tagen vor Ostern betroffen. Blumen bringen Farbe in den grauen Alltag. Blumen sind ein wundervolles Licht im Dunkel! Bei den im Blumenfachhandel veräußerten Produkten handelt es sich um verderbliche Ware, die nur über einen sehr kurzen Zeitraum von wenigen Tagen gelagert werden kann. Dies hat zur Konsequenz, dass die Kunden keine frischen Blumen an den Osterfeiertagen werden verschenken können. Unmengen an Pflanzen müssen demzufolge vernichtet werden, weil diese nicht durch uns verkauft werden dürfen.

Schließlich konnten wir zum Beispiel am Valentinstag beobachten, welche Früchte die Wettbewerbsverzerrung zu Lasten des Blumenfachhandels trägt. So haben die Lebensmitteleinzelhändler ihre Sortimente erheblich erweitert und sogar Straußgebinde an den Kunden gebracht, während wir geschlossen hatten.

Wir fordern daher, dem rheinland-pfälzischen Blumenfachhandel an Gründonnerstag und Ostersamstag den Verkauf von Blumen im „Werkstattmodus“ (Liefer- und Abholmöglichkeit) zu gestatten!

Rücknahme des Beschlusses der MPK zur Osterruhezeit! Somit gelten an Gründonnerstag und am Karsamstag die bisherigen Regelungen weiter fort.

Wir fordern ebenfalls, den Lebensmitteleinzelhändlern die Erweiterung der Sortimente um z. B. Blumensträuße zu untersagen!

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