Petition richtet sich an:
Petitionsausschuss des Landtags NRW
Ganztag Plus reicht nicht aus: Der Ganztagsanspruch muss ab 2026 für alle betroffenen Schülerinnen und Schüler in allen Stufen gelten – und auch praktisch umsetzbar sein!
Ab dem 1. August 2026 gilt bundesweit schrittweise ein Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung für Grundschulkinder. In NRW bleiben dabei Schülerinnen und Schüler an Förderschulen mit den Förderschwerpunkten Geistige Entwicklung sowie Körperliche und motorische Entwicklung strukturell unzureichend berücksichtigt.
Im Folgenden sind mit „betroffene Schülerinnen und Schüler“ stets Schülerinnen und Schüler an Förderschulen mit den Förderschwerpunkten Geistige Entwicklung (GG) sowie Körperliche und motorische Entwicklung (KM) gemeint. Entsprechend bezieht sich „betroffene Familien“ auf deren Familien.
Der neue Anspruch und das Landesprogramm „Ganztag Plus“ greifen weder durchgängig noch bis zum tatsächlichen Ende der Schulzeit. Ab dem 1. August 2026 bleiben damit alle Schülerinnen und Schüler ab dem zweiten Schulbesuchsjahr ohne verlässliche Lösung – von den höheren Jahrgängen der Primarstufe über die Sekundarstufe I bis zur Berufspraxisstufe.
Für viele dieser Kinder und Jugendlichen endet der Betreuungsbedarf nicht nach der Primarstufe. Gerade bei GG und KM kann der Unterstützungsbedarf nicht an Jahrgang, Lebensalter oder Primarstufe festgemacht werden. Viele brauchen dauerhaft verlässliche Begleitung, pflegerische Unterstützung, klare Strukturen und qualifiziertes Personal.
Während der Corona-Pandemie wurde genau dieser Bedarf bereits anerkannt: Kinder und Jugendliche an Förderschulen GG und KM wurden in der Notbetreuung unabhängig von ihrem Alter den Grundschulkindern gleichgestellt, weil ihre Hilfebedürftigkeit vergleichbar war. Diese Realität darf bei der regulären Umsetzung des Ganztagsanspruchs nicht wieder ignoriert werden.
Hinzu kommt, dass die Situation an vielen Förderschulen GG und KM bereits heute durch Personalmangel, Krankenstände und Unterrichtsausfall erheblich belastet ist. Wenn selbst an gebundenen Ganztagsschulen Unterricht häufig früher endet, verschärft sich die Betreuungslücke für die betroffenen Familien zusätzlich.
Ohne Nachbesserung wird die bestehende Betreuungslücke nicht geschlossen. Familien stehen weiterhin vor der Frage, wie sie Beruf, Pflege, Betreuung, Ferienzeiten und Alltag vereinbaren sollen. Für viele Eltern bedeutet das: weniger Erwerbstätigkeit, finanzielle Unsicherheit, Dauerbelastung und im schlimmsten Fall der Rückzug aus dem Berufsleben.
Damit entsteht ein erhebliches Risiko struktureller Benachteiligung. Ein Rechtsanspruch, der gerade Kinder und Jugendliche mit besonders hohem Unterstützungsbedarf faktisch schlechter erreicht, wird dem Anspruch gleichberechtigter Teilhabe nach der UN-Behindertenrechtskonvention nicht gerecht.
Ein Rechtsanspruch darf nicht dort enden, wo der Unterstützungsbedarf besonders hoch ist!
Wir fordern deshalb von der Landesregierung NRW:
1.Einen durchgängigen Ganztagsanspruch bis zum tatsächlichen Ende der Schulzeit
Kinder und Jugendliche an Förderschulen GG und KM müssen vom ersten Schulbesuchsjahr bis zum Ende ihrer gesamten Schulzeit, einschließlich der Berufspraxisstufe, Anspruch auf verlässliche Förderung und Betreuung haben. Maßstab muss der tatsächliche Unterstützungsbedarf sein – nicht Primarstufe, Jahrgang oder Lebensalter.
2.Keine Benachteiligung durch jahrgangsweise Einführung
Der Anspruch darf nicht so langsam eingeführt werden, dass ganze Jahrgänge dauerhaft leer ausgehen. Sie brauchen ab dem 1. August 2026 eine verbindliche Lösung.
3.Ausreichende Finanzierung statt Betreuung nur auf dem Papier
Die Mittel müssen qualifiziertes Personal, verlässliche Betreuungszeiten und Ferienbetreuung ermöglichen.
4.Eine Lösung für den Schülerspezialverkehr
Ganztag kann nur funktionieren, wenn Kinder auch sicher zur Betreuung und wieder nach Hause kommen. Randzeiten und Ferienangebote müssen beim Schülerspezialverkehr mitgedacht und finanziert werden.
5.Klare Verantwortung statt Zuständigkeitsverschiebung
Familien dürfen nicht zwischen Schule, Schulträger, Jugendamt, freien Trägern und Land hin- und hergeschoben werden. Das Land NRW muss die Rahmenbedingungen so schaffen, dass der Rechtsanspruch vor Ort tatsächlich erfüllt werden kann.
6.Prüfung am Maßstab der UN-Behindertenrechtskonvention
Die Landesregierung muss sicherstellen, dass die Umsetzung des Rechtsanspruchs der UN-Behindertenrechtskonvention entspricht.
Kinder und Jugendliche mit schweren Behinderungen haben denselben Anspruch auf Teilhabe, Bildung, Förderung und verlässliche Betreuung wie andere Kinder auch. Ihre Familien dürfen nicht dadurch benachteiligt werden, dass der Unterstützungsbedarf ihrer Kinder besonders hoch ist.
Deshalb muss der Ganztagsanspruch in NRW realistisch, bedarfsgerecht, diskriminierungsfrei und durchgängig geregelt werden – bis zum tatsächlichen Ende der Schulzeit.
Bitte unterstützen Sie diese Petition, damit Kinder und Jugendliche mit schweren Behinderungen und ihre Familien beim Ganztagsanspruch nicht vergessen werden!
Ich bin Mutter eines Sohnes mit komplexer Behinderung und Schulpflegschaftsvorsitzende einer Förderschule mit dem Förderschwerpunkt Geistige Entwicklung in Bochum. Ich weiß aus eigener Erfahrung, wie sehr Familien auf verlässliche Betreuung, klare Strukturen und funktionierende Unterstützung angewiesen sind- und wie die Situation an vielen Förderschulen GG und KMW heute schon ist.
Diese Petition ist mir wichtig, weil Schülerinnen und Schüler an Förderschulen mit den
Förderschwerpunkten Geistige Entwicklung sowie Körperliche und motorische Entwicklung beim
Ganztagsanspruch nicht nur formal mitgemeint sein dürfen.
Für viele Kinder und Jugendliche an Förderschulen mit den Förderschwerpunkten Geistige Entwicklung sowie Körperliche und motorische Entwicklung endet der Betreuungs- und Unterstützungsbedarf nicht mit der Primarstufe und auch nicht mit einem bestimmten Alter. Deshalb muss dieser Bedarf nicht nur anerkannt, sondern auch konkret in verlässliche und umsetzbare Angebote überführt werden.
Mich bewegt besonders, dass diese Schülerinnen und Schüler in politischen Regelungen oft kaum sichtbar sind. Ihre Bedarfe werden zwar benannt, aber viel zu selten in tragfähige Lösungen umgesetzt. Für die Familien bedeutet das Unsicherheit, Dauerbelastung und die ständige Sorge, wie Pflege, Beruf, Betreuung, Ferienzeiten und Alltag überhaupt miteinander vereinbar bleiben sollen.
Ich setze mich mit dieser Petition dafür ein, dass der Ganztagsanspruch in NRW für diese Schülerinnen und Schüler von Anfang an, in allen Stufen und bedarfsgerecht gilt – und auch praktisch umsetzbar wird.
Nicht nur auf dem Papier.
ja und das sofort.