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NRW - Nordrhein-Westfalen braucht Grundsteuerbremse und die Deckelung der Grundsteuer !

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Alle Mitglieder des Landtages NRW
2.062 Destekleyici 2.007 İçinde Kuzey Ren-Vestfalya

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In Nordrhein-Westfalen erhöh(t)en in diesem Jahr praktisch die Hälfte aller Kommunen zum Teil drastisch die Grundsteuer B. So kann es nicht weitergehen.

Als Mitglied des Landtages haben Sie politisch und rechtlich die Möglichkeit, einer weiteren unsozialen Verteuerung des Wohnens einen Riegel vorzuschieben.

Ich fordere/wir fordern Sie daher auf, von der in § 26 Grundsteuergesetz verankerten Ermächtigung Gebrauch zu machen und eine Obergrenze von 500% Hebesatz für die Grundsteuer B in NRW zu beschließen.

Ferner fordere ich/fordern wir, eine „Grundsteuerbremse“ analog zum sozialen Mietrecht zu definieren. Der Grundsteuerhebesatz soll innerhalb von drei Jahren um höchstens 20% auf maximal 500% steigen. Der Prozentsatz soll 15% in drei Jahren auf max. 500% steigen dürfen, wenn die ausreichende Versorgung der Bevölkerung mit Mietwohnungen zu angemessenen Bedingungen in einer Gemeinde oder einem Teil einer Gemeinde besonders gefährdet ist und die Gemeinden durch eine Rechtsverordnung der Landesregierung bestimmt sind.

Gerekçe

Die Erhöhung der Grundsteuer B auf Hebesätze über 500% und/oder der derzeitige Hebesatz von über 500% in meiner/unserer Stadt/Gemeinde trifft mich/uns sehr, da zusätzlich zu dieser Wohnsteuer landesweit für Mieter und Vermieter auch noch die Wohnnebenkosten stark steigen.

Die Kosten für Heizenergie, Müllabfuhr, Abwasserentsorgung, Frischwasser, Straßenreinigung und Winterdienst haben sich zu einer zweiten Miete entwickelt.

Um weitere unsoziale Abgabeerhöhungen zu unterbinden, sollten die politisch Verantwortlichen im Land jetzt handeln und eine wirksame Grundsteuerbremse und Deckelung auf maximal 500% Hebesatz beschließen.

Meine/unsere Forderung steht textlich im Zusammenhang mit dem Musterschreiben des Bund der Steuerzahler - NRW, dort veröffentlicht am 29.01.2015

https://www.steuerzahler-nrw.de/Grundsteuerbremse-dringend-noetig/65063c75327i1p137/index.html

Desteğiniz ve angajmanınız için çok teşekkür ediyoruz

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tartışma

Die Grundsteuer basiert auf den nach den Wertverhältnissen vom 01.01.1964 festgestellten und ab 01.01.1974 aktualisierten Einheitswerten. Die altertümliche Bewertung hat zu erheblichen Wertverzerrungen geführt, die jedenfalls bei Hebesätzen über 500 % nicht mehr erträglich, sondern nur noch der Ausdruck einer willkürlichen Steuerpolitik sind.

Die Gemeinden brauchen das Geld. Schließlich müssen "Flüchtlinge" gut untergebracht werden. Der deutsche Michel ist doch eine gute Melkkuh!

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