Nutzung eines privaten Beckens für Schwimmkurse in Wachtberg-Pech

Petition richtet sich an
Landrat Sebastian Schuster

897 Unterschriften

Sammlung beendet

897 Unterschriften

Sammlung beendet

  1. Gestartet Mai 2025
  2. Sammlung beendet
  3. Einreichung vorbereiten
  4. Dialog mit Empfänger
  5. Entscheidung

Petition richtet sich an: Landrat Sebastian Schuster

Die Familie Shabib aus Wachtberg-Pech ist bereit, ihren privaten, überdachten Pool für Schwimm- und Wassersportkurse zu öffnen – für Schulen, Vereine und Schwimmschulen aus der Region.
Dafür investieren sie viel: in neue Technik, einen separaten Eingang, Umkleiden, Duschen und Parkplätze. Ein Projekt mit Herz – und großem gesellschaftlichem Mehrwert.
Doch die Genehmigung bleibt aus. Warum?
Das Dach des bestehenden Beckens ragt an einer Stelle 14 cm zu nah an das Nachbargrundstück. Die Nachbarschaft unterstützt das Projekt, die Gemeinde steht dahinter. Die Schutzziele des Nachbarn (Belichtung, Belüftung, Brandschutz, Einblickschutz) sind nicht beeinträchtigt. Der betroffene Nachbar selbst möchte aus persönlichen Gründen keine Baulasteintragung vornehmen, was der unkompliziertere Weg wäre.
Für genau solche Fälle sieht das Baurecht eine Ausnahmegenehmigung vor – wenn ein öffentliches Interesse besteht.
🖊️ Deshalb sammeln wir hier Unterschriften, um zu zeigen:
Viele Menschen in der Region wünschen sich dieses Schwimmangebot.
Wir fordern Landrat Sebastian Schuster und die zuständigen Stellen im Rhein-Sieg-Kreis auf,
➡️ eine Ausnahmegenehmigung zu erteilen,
damit das Becken für Schwimmkurse geöffnet werden darf –
für mehr Sicherheit, mehr Teilhabe und mehr Schwimmkompetenz in unserer Region.

Begründung

Ich leite die Wasserschule AQUAfit family in Wachtberg und biete Schwimmkurse für alle Altersgruppen an – vom Babyschwimmen bis zum Wassersport im Erwachsenen- und Seniorenalter. Die Nachfrage ist enorm, doch es fehlt an Wasserflächen. In der Umgebung gibt es keine warmen Becken – freie Zeiten in öffentlichen Bädern sind nicht mehr zu bekommen.
Das Becken in Pech wäre eine echte Chance, diese Lücke zu schließen – gerade für Kinder, die schwimmen lernen müssen, aber lange auf Wartelisten stehen. Für Behinderte und Kranke, denen das warme Wasser gut tut und die Möglichkeit gibt fit zu werden. Gemeinsam mit der Familie Shabib und der Schwimmschule Nessy wollen wir den privaten Pool für Kurse zugänglich machen. Es gibt bereits viele Eltern, Vereine und Nachbarn, die dieses Angebot dringend benötigen und unterstützen.
Dass dieses Engagement an 14 cm scheitern soll, empfinden viele als unverständlich. Das Becken ist genehmigt, das Gebäude besteht seit Jahren, und die bauliche Abweichung hat keinerlei praktische Auswirkungen auf Nachbarschaft oder Sicherheit.
Ich engagiere mich dafür, dass Schwimmen und Wassersport kein Luxus ist – sondern ein Grundrecht, vor allem für Kinder. Jetzt muss gehandelt werden, weil die Technik bereits beschafft wurde, der Umbau ansteht und wir im Sommer dringend neue Kurse starten wollen. Jede Woche Verzögerung nimmt Familien die Chance, wohnortnah im Wasser aktiv zu sein.

Vielen Dank für Ihre Unterstützung, Kirsten Becker, Wachtberg
Frage an den Initiator

Angaben zur Petition

Petition gestartet: 22.05.2025
Sammlung endet: 13.04.2026
Region: Rhein-Sieg-Kreis
Kategorie: Sport

Neuigkeiten

  • Liebe Unterstützerinnen und Unterstützer,

    vielen Dank, dass Sie unser Anliegen weiterhin begleiten und unterstützen. Ihre Stimmen geben uns Kraft und zeigen, wie wichtig wohnortnahe Schwimmangebote für Kinder, Familien und Vereine in unserer Region sind.

    Leider hat sich gezeigt, dass der Rhein-Sieg-Kreis und Landrat Sebastian Schuster das Projekt nicht im Rahmen der bestehenden rechtlichen Möglichkeiten unterstützen möchten. Trotz aller Gespräche, Stellungnahmen und Kompromissvorschläge wurde erneut eine Ablehnung ausgesprochen.

    Nach sorgfältiger Abwägung haben wir uns daher entschieden, den juristischen Weg zu gehen. Die Klage wurde inzwischen eingereicht.

    Wir blicken diesem Schritt mit Zuversicht entgegen. Die nordrhein-westfälische Bauordnung sieht ausdrücklich vor:

    § 6 Abs. 13 BauO NRW:
    Eine Abweichung von den Abstandsflächen kann nach § 69 zugelassen werden, wenn deren Schutzziele gewahrt bleiben. Eine atypische Grundstückssituation ist nicht erforderlich.

    Genau das ist in unserem Fall gegeben:
    Die Schutzziele des Nachbarn – insbesondere Belichtung, Belüftung, Brandschutz und Einblicksschutz – sind vollständig gewahrt. Der betroffene Nachbar unterstützt das Projekt ausdrücklich.

    Deshalb starten wir hoffnungsvoll ins Jahr 2026 – mit dem festen Willen, dieses wichtige Schwimmangebot für die Region möglich zu machen.

    Vielen Dank, dass Sie diesen Weg mit uns gehen. Wir halten Sie weiterhin transparent auf dem Laufenden.
  • Die Lokalzeit bleibt am Thema des Schwimmbads dran. Im Hinblick auf keinen besicherten Öffnungstermin des Berkumer Schwimmbads in 2026 noch unverständlich an 11-14 cm Abstand festzuhalten ....

    www1.wdr.de/lokalzeit/fernsehen/bonn/lokalzeit-aus-bonn-clip-wdr-lokalzeit-aus-bonn--18-12-2025-100.html

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