Bölge : Almanya

Obduktion bei einem Todesfall durch einen Amtsarzt oder Gerichtsmediziner

Dilekçe halka açık değil
Dilekçe yönlendirildi
Petitionsausschuss des Deutschen Bundestags
20 Destekleyici 20 İçinde Almanya

Dilekçe süreci tamamlandı

20 Destekleyici 20 İçinde Almanya

Dilekçe süreci tamamlandı

  1. Başladı 2020
  2. Koleksiyon tamamlandı
  3. Gönderilen
  4. Diyalog
  5. Tamamlanmış

Bu bir çevrimiçi dilekçedir des Deutschen Bundestags.

Mit der Petition wird eine Gesetzesänderung gefordert, wonach grundsätzlich eine Obduktion durch den Amtsarzt oder Gerichtsmediziner beim Todesfall eines Einwohners der Bundesrepublik Deutschland durchgeführt wird, gleich ob der Todesfall im Inland, im Ausland oder in der EU passiert. Alternativ sollte eine Datenbank eingerichtet werden, in der hinterlegt ist, wer sich in seinem Todesfall grundsätzlich obduzieren lassen will, auch wenn die Todesursache klar ist.

Gerekçe

Viele Tötungsdelikte, z. B. durch Gift oder Medikamente bleiben insbesondere auf dem Land unentdeckt, ebenso bei Menschen, die in Obhut anderer gepflegt werden. Um Missbrauch vorzubeugen, halte ich eine grundsätzlich durchgeführte Obduktion im Sterbefall für unerlässlich. Selbst Hausärzte sind mitunter nicht unter allen Umständen unbefangen. In anderen Ländern gibt es diese Pflicht bereits. Kein Verbrechen soll ungesühnt bleiben.

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