Obduktion bei einem Todesfall durch einen Amtsarzt oder Gerichtsmediziner

Indiener niet openbaar
Petitie is gericht aan
Petitionsausschuss des Deutschen Bundestags
20 Ondersteunend 20 in Duitsland

De petitie is afgesloten

20 Ondersteunend 20 in Duitsland

De petitie is afgesloten

  1. Begonnen 2020
  2. Handtekeningeninzameling voltooid
  3. Ingediend
  4. Dialoog
  5. Beëindigd

Dit is een online petitie des Deutschen Bundestags .

Mit der Petition wird eine Gesetzesänderung gefordert, wonach grundsätzlich eine Obduktion durch den Amtsarzt oder Gerichtsmediziner beim Todesfall eines Einwohners der Bundesrepublik Deutschland durchgeführt wird, gleich ob der Todesfall im Inland, im Ausland oder in der EU passiert. Alternativ sollte eine Datenbank eingerichtet werden, in der hinterlegt ist, wer sich in seinem Todesfall grundsätzlich obduzieren lassen will, auch wenn die Todesursache klar ist.

Reden

Viele Tötungsdelikte, z. B. durch Gift oder Medikamente bleiben insbesondere auf dem Land unentdeckt, ebenso bei Menschen, die in Obhut anderer gepflegt werden. Um Missbrauch vorzubeugen, halte ich eine grundsätzlich durchgeführte Obduktion im Sterbefall für unerlässlich. Selbst Hausärzte sind mitunter nicht unter allen Umständen unbefangen. In anderen Ländern gibt es diese Pflicht bereits. Kein Verbrechen soll ungesühnt bleiben.

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