Obduktion bei einem Todesfall durch einen Amtsarzt oder Gerichtsmediziner

Petent/in nicht öffentlich
Petition richtet sich an
Petitionsausschuss des Deutschen Bundestags
20 Unterstützende 20 in Deutschland

Die Petition wurde abgeschlossen

20 Unterstützende 20 in Deutschland

Die Petition wurde abgeschlossen

  1. Gestartet 2020
  2. Sammlung beendet
  3. Eingereicht
  4. Dialog
  5. Beendet

Dies ist eine Online-Petition des Deutschen Bundestags.

Mit der Petition wird eine Gesetzesänderung gefordert, wonach grundsätzlich eine Obduktion durch den Amtsarzt oder Gerichtsmediziner beim Todesfall eines Einwohners der Bundesrepublik Deutschland durchgeführt wird, gleich ob der Todesfall im Inland, im Ausland oder in der EU passiert. Alternativ sollte eine Datenbank eingerichtet werden, in der hinterlegt ist, wer sich in seinem Todesfall grundsätzlich obduzieren lassen will, auch wenn die Todesursache klar ist.

Begründung

Viele Tötungsdelikte, z. B. durch Gift oder Medikamente bleiben insbesondere auf dem Land unentdeckt, ebenso bei Menschen, die in Obhut anderer gepflegt werden. Um Missbrauch vorzubeugen, halte ich eine grundsätzlich durchgeführte Obduktion im Sterbefall für unerlässlich. Selbst Hausärzte sind mitunter nicht unter allen Umständen unbefangen. In anderen Ländern gibt es diese Pflicht bereits. Kein Verbrechen soll ungesühnt bleiben.

Link zur Petition

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