Öffentlich-rechtliches Fernsehprogramm

O requerente não é público
A petição é dirigida a
Petitionsausschuss des Rheinland-Pfälzischen Landtages

6 Assinaturas

A petição foi terminada.

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  1. Iniciado 2012
  2. Colecta finalizada
  3. Enviado
  4. Diálogo
  5. Acabado

Esta é uma petição online des Rheinland-Pfälzischen Landtages.

A reencaminhar

A petição é dirigida a: Petitionsausschuss des Rheinland-Pfälzischen Landtages

Über welche Entscheidung / welche Maßnahme / welchen Sachverhalt wollen Sie sich beschweren?

Der Landtag möge beschließen, ein werbefreies öffentlich-rechtliches Fernsehprogramm nach dem Vorbild von 3sat als Gemeinschaftseinrichtung von Deutschland, Luxemburg, Belgien und Niederlande mit Vollprogramm einzurichten.

Was möchten Sie mit Ihrer Bitte / Beschwerde erreichen?

Der Landtag möge beschließen, ein werbefreies öffentlich-rechtliches Fernsehprogramm nach dem Vorbild von 3sat als Gemeinschaftseinrichtung von Deutschland, Luxemburg, Belgien und Niederlande mit Vollprogramm einzurichten. Ein solcher Fernsehsender ist eine sehr gute Einrichtung um das Miteinander von Nachbarvölkern voran zu bringen, um so Vorurteile und Abneigungen in Zuneigung und Verständnis umzuwandeln. Besonders in der jetzigen Zeit, da die Euroschwierigkeiten mittels Neid und Überforderung durch die Situation, Distanzen und längst überwunden geglaubte Gräben wieder aufreißen, muss es unser größtes Anliegen sein einander besser zu verstehen und über die Ängste und Wünsche des jeweils anderen Bescheid zu wissen. Denn nur so kann eine solidarische und ethisch moralische Gesellschaft wie wir sie uns nach unseren europäischen Werten vorstellen zusammenleben. Ich bin mir sicher, dass die „Geschwisterliebe“ (denn Rivalitäten wie unter Geschwistern gibt es auch hier) zwischen Österreich, Schweiz und Deutschland auch mit Hilfe des gemeinsamen Fernsehsenders 3sat aufgebaut wurde und so die Bürger der jeweiligen Länder einen leicht zugänglichen Einblick in das Leben der Anderen bekommen und so einander näher sind als wenn es diese Möglichkeit nicht gäbe. Jedes Land wird in dieser Gemeinschaftseinrichtung von seinen öffentlich-rechtlichen Fernsehanstalten vertreten. Diese suchen jeweils die Programmteile aus die sie am geeignetsten halten einen Einblick über die Menschen, Natur und Mentalität zu bieten. Gemeinsame Produktionen finden auch Platz. Man sollte sich bei der Anzahl der Mitgliedsländer auf diese vier beschränken, da man wie in jeder Lebenssituation auch hier das Sprichwort anwenden kann: Zu viele Köche verderben den Brei. Die Wahl fiel neben Deutschland auf die anderen 3 Länder, da sich diese Nachbarn kulturell, geschichtlich und die Mentalität betreffend sehr mit Deutschland ähneln und dadurch der Versuch hin zu mehr Verständnis und Zuneigung, eine schnellere und bessere Chance auf Erfolg hat. Auch die sprachliche Nähe wird ein wichtiger Erfolgsfaktor sein, denn das Niederländische ist hörbar nah am Deutschen, in Belgien spricht man neben Niederländisch unter anderem auch Deutsch in den zu Deutschland hinführenden Regionen und in Luxemburg spricht man sowieso einen deutschen Dialekt, nämlich das Luxemburgische.

Gegen wen, insbesondere welche Behörde / Institution richtet sich Ihre Beschwerde?

Landtag

Muss nach Ihrer Vorstellung ein Gesetz / eine Vorschrift geändert / ergänzt werden? Wenn ja, welche(s)?

Nein

Bitte geben Sie eine kurze Begründung für Ihre Bitte / Beschwerde

Es ist eine gute Sache.

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Detalhes da petição

Petição iniciada: 03/05/2012
Fim da coleta: 15/06/2012
Região: Renânia-Palatinado
Categoria:  

Novidades

  • … Der Petitionsausschuss hat in seiner 11. Sitzung am 21. August 2012 über Ihre Legislativ-
    eingabe beraten und den Beschluss gefasst, Ihrem Anliegen nicht abzuhelfen.

    Damit der Petitionsausschuss alle Gründe, die für oder gegen eine Änderung der bestehen-
    den Gesetzeslage sprechen, berücksichtigen kann, wurde die fachlich zuständige Staats-
    kanzlei im Vorfeld zunächst um eine Stellungnahme zu Ihrem Anliegen gebeten.

    Die Staatskanzlei hat mit Schreiben vom 15. Juni 2012 hierzu folgende Stellungnahme ab-
    gegeben:

    „Zum Anliegen eines werbefreien öffentlich-rechtlichen Fernsehprogramms ist zu sa-
    gen, dass der Vorschlag durchaus nachvollziehbar erscheint und eine Überlegung wert
    ist. Einer Umsetzung steht jedoch einiges entgegen:

    Der Grundversorgungsauftrag des öffentlich-rechtlichen Rundfunks umfasst ein inhalt-
    lich vielfältiges Programm, das neben umfassenden und ausgewogenen Informations-
    und Kulturbeiträgen auch Unterhaltungs- und Sportsendungen enthält. Nach der
    Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts soll öffentlich-rechtlicher Rundfunk
    ein möglichst breites Forum für die vielfältigen, gesellschaftlichen Themen und Ent-
    wicklungen in Deutschland gewährleisten. Der klassische Funktionsauftrag des öffent-
    lich-rechtlichen Rundfunks soll sich nach dem Willen der Verfassungsrichter gerade
    nicht auf ein Kernangebot beschränken. Ihm liegt vielmehr ein erweiterter Kulturbegriff
    zugrunde, der zum Ziel hat, ein umfassendes Bild vom politischen, gesellschaftlichen
    und kulturellen Leben in Deutschland in all seinen Facetten zu vermitteln.

    Die öffentlich-rechtlichen Gemeinschaftssender 3sat und ARTE nehmen sich mit ihren
    Schwerpunkten Kultur, Wissen und Wissenschaft dieser Aufgabe bereits in besonde-
    rem Maße an. Solche gemeinsamen Projekte sind sinnvoll, können aber das nationale
    Angebot, dass das breite gesellschaftliche Spektrum abbilden soll, nur ergänzen.

    Ein weiteres Problem dürfte bei der vorgeschlagenen Konstellation die Zusammenfüh-
    rung der drei unterschiedlichen Sprachen (niederländisch, französisch und deutsch) und
    evtl. auch luxemburgisch - „Lëtzebuergesch“ sein. Würde z. B. ein Film in deutscher
    Sprache ausgestrahlt, müsste er mit zwei statt (wie bei dem Gemeinschaftssender ARTE
    üblich) einem Untertitel belegt werden, was technisch zurzeit nicht möglich ist.
    Voraussetzung für einen weiteren öffentlich-rechtlichen Gemeinschaftssender wäre
    zudem auch ein neuer Staatsvertrag, ohne den ein solches Projekt nicht möglich ist.

    Das größte Hindernis für die Realisierung eines solchen Programms sind jedoch die
    den öffentlich-rechtlichen Sendern auferlegten Sparmaßnahmen der Kommission zur
    Ermittlung des Finanzbedarfs der Rundfunkanstalten (KEF). Die KEF hat in ihrem im
    Januar 2012 veröffentlichten 18. Bericht erhebliche Einsparungen für den Zeitraum
    2013 - 2016 von den öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten gefordert. So muss allei-
    ne das ZDF bis zum Ende der nächsten Gebührenperiode 75 Mio. Euro einsparen.
    Daher ist die Einrichtung eines weiteren Senders mit neuem Personal und neuer In-
    frastruktur derzeit nicht umsetzbar.

    Zur Werbefreiheit darf ich anmerken, dass ein Verzicht auf Werbung und Sponsoring
    innerhalb der Programme des öffentlich-rechtlichen Rundfunks bereits seit Jahren ein
    Thema ist.

    Ein ausschließlich gebührenfinanzierter öffentlich-rechtlicher Rundfunk ist in einer mit-
    tel- bis langfristigen Perspektive durchaus vorstellbar.

    Kurzfristig haben sich die Länder in einem ersten Schritt zu Einschränkungen beim
    Sponsoring verständigt. Im Kreise der Regierungschefs der Länder wurde beschlos-
    sen, mit Wirkung ab 1. Januar 2013 Sponsoring im öffentlich-rechtlichen Rundfunk wie
    Werbung zu behandeln. Eine Angleichung des Sponsoringverbotes an das Werbever-
    bot nach 20.00 Uhr und an Sonn- und Feiertagen ist gerechtfertigt, da die Zuschaue-
    rinnen und Zuschauer häufig überhaupt nicht mehr zwischen dem Sponsorenhinweis
    und einem normalen Werbespot unterscheiden können. Dies ist auf dem Weg zu ei-
    nem Werbe- und Sponsoringverbot im öffentlich-rechtlichen Rundfunk ein erster wich-
    tiger Schritt.

    Die Länder haben darüber hinaus vereinbart zu prüfen, inwieweit Werbung und Spon-
    soring im öffentlich-rechtlichen Rundfunk noch weiter eingeschränkt werden können.
    Insgesamt käme ein genereller Verzicht auf Werbung und Sponsoring nicht nur dem
    privaten Sektor zu Gute, sondern würde gleichzeitig das Vertrauen in die Inhalte des
    öffentlich-rechtlichen Rundfunks stärken und so dessen öffentlich-rechtliches Profil
    schärfen.
    Es muss aber auch darauf hingewiesen werden, dass ein völliger kurzfristiger Verzicht
    auf Werbung und Sponsoring bei den öffentlich-rechtlichen Sendern Konsequenzen bei
    den Rundfunkgebühren / dem Rundfunkbeitrag (+ 1,50 Euro / Monat) nach sich ziehen
    würde.“

    Petitionsausschuss hat sich diesen Gründen angeschlossen und derzeit keine Möglichkeit ge-
    sehen, Ihr Anliegen und die damit verbundene Änderung der Gesetzeslage zu unterstützen.
    Ihre Legislativeingabe wurde deshalb nicht einvernehmlich abgeschlossen.

    Dieser Bescheid wird gemäß Nummer 12 der Verfahrensgrundsätze für die Behandlung von
    öffentlichen Petitionen im Internet veröffentlicht.“

    Begründung (PDF)

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