Περιοχή: Γερμανία

Öffentliches Luftrecht - Nichtgewerbliche Beförderung von Fluggästen gegen Entgelt durch Vereine

Ο αναφέρων δεν είναι δημόσιος
Η αναφορά απευθύνεται σε
Deutschen Bundestag
148 Υποστηρικτικό 148 σε Γερμανία

Το ψήφισμα δεν έγινε αποδεκτό.

148 Υποστηρικτικό 148 σε Γερμανία

Το ψήφισμα δεν έγινε αποδεκτό.

  1. Ξεκίνησε 2013
  2. Η συλλογή ολοκληρώθηκε
  3. Υποβληθέντα
  4. Διάλογος
  5. Ολοκληρώθηκε

Πρόκειται για μια ηλεκτρονική αναφορά des Deutschen Bundestags.

Der Deutsche Bundestag möge beschließen, dass es wie bisher auch weiterhin möglich, ist gegen Entgelt (max. Selbstkosten) Fluggäste im Rahmen von Vereinsaktiviäten mit zu nehmen. Wie z.B. in unserem Falle zur Erhaltung und Betrieb eines historischen Fluggerätes, der ANTONOW 2, dem größten Doppeldecker der Welt.Aber auch viele andere Vereine sind auf diese Einnahmen angewiesen und begeistern damit viele Menschen.

Αιτιολόγηση

Wir z.B. betreiben diese schöne Aufgabe seit über 22 Jahren ohne jeden Unfall /Zwischenfall im Rahmen einer Genehmigung für die nichtgewerbliche Beförderung von Fluggästen mit Luftfahrzeugen gegen Entgelt gem. §20 1 Absatz LuftVG. Aufgrund einer EU- Verordnung sollen solche Flüge in Zukunft nicht mehr möglich sein.Eine vorübergehende Regelung laut Schreiben vom Bundeministerium für Verkehr Bau und Stadtentwicklung(Aktenzeichen LR 24/6172.2/0) vom 29-04.2013 schlägt Lösungen vor bzw. vorrübergehende Lösungen bis zu endgültigen Klärung die von verschiedenen Luftfahrtbehörden in Deutschland unterschiedlich interpretiert werden.So ist die Formulierung-Mitflüge gegen Selbstkosten innerhalb von Vereinen - nicht eindeutigund auch die FormulierungMitflüge bei gleichgerichteten Interessen im Sinne von Fahr/FluggemeinschaftSo halten wir es sehr eindeutig für eine Interessengemeinschaft wenn wir auf Flugveranstaltungen von Menschen angesprochen werden die alle gerne einen Rundflug über Ihre Gegend machen wollen.Wir weisen auch daraufhin das andere Länder den Begriff gewerblich logisch behandeln und anwenden.Immer dann wenn eine Gewinnabsicht dahinter steht und nicht die Tätigkeit z.B. eines Vereines der seine Flugtätigkeit auch anderen zugänglich machen will.

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Νέα

  • Pet 1-17-12-961-053364Öffentliches Luftrecht
    Der Deutsche Bundestag hat die Petition am 20.03.2014 abschließend beraten und
    beschlossen:
    Das Petitionsverfahren abzuschließen, weil dem Anliegen entsprochen worden ist.
    Begründung
    Mit der Petition soll erreicht werden, dass Fluggäste weiterhin gegen Entgelt bis zur
    Höhe der Selbstkosten im Rahmen von Vereinsaktivitäten befördert werden dürfen.
    Die Eingabe wurde als öffentliche Petition auf der Internetseite des Deutschen
    Bundestages eingestellt und dort diskutiert. Es gingen 148 Mitzeichnungen und
    6 Diskussionsbeiträge ein. Es wird um Verständnis gebeten, dass nicht auf jeden
    Aspekt gesondert eingegangen werden kann.
    Zur Begründung wird dargelegt, in der Vergangenheit sei dem Verein die nicht-
    gewerbliche... παρακάτω

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