Région: Leverkusen
Succès
Éducation

Ordentliches Ausschreibungsverfahren der Schulleitungsstelle am WHG Leverkusen

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Bezirksregierung Köln als obere Schulaufsichtsbehörde
2 895 Soutien 1 832 en Leverkusen

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Am 03. Mai 2021 hat die Bezirksregierung Köln als obere Schulaufsichtsbehörde die erweiterte Schulleitung des Werner-Heisenberg-Gymnasiums in Leverkusen darüber informiert, dass sie das bereits mit Schreiben vom 30. November 2020 eingeleitete Verfahren zur Besetzung der Schulleitungsstelle durch eine ordentliche Stellenausschreibung abbricht und die seit 1. Januar 2021 vakante Stelle der Schulleitung durch Versetzung der Schulleitung eines anderen Gymnasiums zum 1. August 2021 besetzen wird.

 

Wir fordern die obere Schulaufsichtsbehörde auf,

1.   diese Entscheidung zurückzunehmen,

2.   ein ordentliches Ausschreibungs- und Bewerbungsverfahren für die Besetzung der Schulleitungsstelle am Werner-Heisenberg-Gymnasium nach den gesetzlichen Vorgaben durchzuführen und

3.   die bisherige kommissarische Schulleitung bis zur Beendigung dieses Verfahrens weiterhin dem kommissarischen Schulleiter zu übertragen.

 

Wir sind entsetzt, auf diese Weise von der bereits vollzogenen Entscheidung der Bezirksregierung Köln zu erfahren und feststellen zu müssen, dass sowohl die Schulkonferenz als auch der Schulträger in keiner Weise eingebunden, und die Schulkonferenz auch nicht frühzeitig informiert, sondern vor vollendete Tatsachen gestellt wurden!

Die Schüler:innen, Eltern und die Lehrerschaft unserer Schule sind seit über einem Jahr durch die pandemiebedingten außergewöhnlichen Umstände des Lehrens und Lernens bereits großen Herausforderungen ausgesetzt. Es müssen zusätzlich zu der Umstellung auf den G9-Betrieb völlig neue Konzepte und Arbeitsweisen angewendet und evaluiert werden. Der Schulfriede blieb in dieser Zeit durch den guten Zusammenhalt aller Beteiligen stets gewahrt, wozu nicht zuletzt die derzeitige kommissarische Schulleitung in besonderem Maße durch ein sensibles Krisenmanagement, transparente Kommunikation und das massive Vorantreiben einer digitalen Lernumgebung beigetragen hat.

Umso mehr irritiert und empört uns die nun für uns willkürlich getroffene Entscheidung der Bezirksregierung, die bereits eingeleitete Ausschreibung der Schulleitungsstelle ohne weitere Begründung über die Köpfe aller Beteiligten hinweg abzubrechen und völlig freihändig zu besetzen. Jegliche Interessen aller am Schulleben des Werner-Heisenberg-Gymnasiums Beteiligten wurden ignoriert, die Besetzung scheint lediglich den Interessen der oberen Schulaufsichtsbehörde und der Person der künftigen Schulleitung zu dienen.

Bereits durch die Mitteilung der Bezirksregierung ist der Schulfriede massiv gestört. Weitere Unruhe ist in der Folge zu befürchten, lässt doch die Art und Weise der Besetzung die Sorge zu, dass hierdurch ein andernorts bestehendes Personalproblem „gelöst“ werden soll, bei dem nicht das Wohlergehen der Schüler- und Lehrerschaft des Werner-Heisenberg-Gymnasiums im Mittelpunkt der Entscheidung steht.

Aus welchem Grund erfolgte wohl sonst diese überraschende Entscheidung ohne Darlegung der Gründe in völlig intransparenter Weise?

Warum muss diese Versetzung ausgerechnet an eine Leverkusener Schule erfolgen, haben doch die Schüler:innen hier aufgrund der hohen lokalen Inzidenzwerte immer noch genug damit zu tun, das Schuljahr ohne jeglichen Präsenzunterricht bewältigen zu müssen? Das Bedürfnis der Schulgemeinschaft, endlich nachvollziehbare Entscheidungen zu erfahren, Kontinuität und vor allem Verlässlichkeit zu erleben, wird vonseiten der Bezirksregierung völlig ignoriert.

Aus Verantwortung für unsere Kinder und Sorge um das künftige schulische Miteinander äußern wir unsere starke Missbilligung einem solch intransparenten Prozess gegenüber und wehren uns entschieden dagegen!

Dabei hat die Bezirksregierung erst im letzten Jahr auf ähnliche Weise den Versuch angestrengt, am Albert-Schweizer-Gymnasium in Hürth ein Bewerbungsverfahren abzubrechen um eine freihändige Stellenzuweisung vorzunehmen. Die dortige Schulpflegschaft konnte dies mit einer erfolgreichen Petition abwenden! https://www.openpetition.de/petition/blog/regulaere-besetzung-der-schulleitungsstelle-am-asg-in-huerth

 

Bitte unterstützen Sie auch unsere Petition mit Ihrer Unterschrift!

Raison

Die Schulkonferenz stimmte dem Ausschreibungstext für das Auswahlverfahren fristgerecht in ihrer Sitzung vom 11. Januar 2021 einstimmig zu, genauso wie die Stellungnahme des Schulträgers fristgerecht erfolgte, sodass die Schulleitungsstelle zeitnah Ende Januar 2021 ausgeschrieben werden können. Nach den Vorstellungsgesprächen hätte die Schulkonferenz einen begründeten Vorschlag abgegeben, der von der Bezirksregierung bei ihrer Entscheidung zu würdigen gewesen wäre. Seitdem ist die obere Schulaufsichtsbehörde offenbar untätig gewesen!

Die Ausschreibung der Schulleitungsstelle nach § 61 Abs.1 SchulG NRW soll der Regelfall, sein. Schon bei der Einführung der „freihändigen Besetzung“ von Schulleitungsstellen im Jahr 2015 stand diese in der Kritik und auch im Evaluationsbericht zum Besetzungsverfahren nach § 61 Abs. 4 SchulG NRW von 2019 beklagte die Hälfte der Schulträger die Reduzierung der Mitbestimmungsrechte „sowohl für die Schulkonferenz als auch für den Schulausschuss“.

Eine Stellenbesetzung hat nach dem Grundsatz der Bestenauslese (Art. 33 Ab. 2 Grundgesetz und § 7 Abs. 1 Landesbeamtengesetz NRW) zu erfolgen, woran die Schulkonferenz genauso wie der Schulträger nach dem Schulgesetz gleichwohl teilhaben sollen, da sie unmittelbar betroffen sind und die örtlichen Gegebenheiten am besten kennen. Es soll schließlich die oder der Beste für genau diese Schule gefunden werden. Im Wege der Versetzung wird der Schulkonferenz das Recht auf Stellungnahme genommen und auf ein „nachvollziehbares Informationsrecht“ reduziert.

Für uns bestehen Zweifel an der Ausübung eines pflichtgemäßen Ermessens vor dem Hintergrund des Willkürverbots gemäß Art. 3 Abs. 1 Grundgesetz.

Laut der Handreichung des Schulministeriums zum Verfahren der Bestellung von Schulleiter:innen ist der Schulträger mit einzubinden, indem er die Gelegenheit bekommt, eine Stellungnahme abzugeben. Er muss außerdem möglichst frühzeitig informiert werden. Eine Begründung der Entscheidung ist ebenso wenig erfolgt wie die Einholung einer Stellungnahme des Schulträgers. Auch von einer frühzeitigen Information der Schulkonferenz kann keine Rede sein!

Kann man die Fähigkeit zu Führung, Teamarbeit, Konfliktlösung, Organisation und Weiterentwicklung erwarten, wenn weder eine Vorstellung erfolgt, noch die Gründe der Versetzung genannt werden? Wie soll so für die Zukunft der Grundstein für eine vertrauensvolle Zusammenarbeit gelegt werden?

Die Bezirksregierung Köln erlegt sich in ihrem eigenen Behördenleitbild für das Außenverhältnis ein „klares und nachvollziehbares Handeln“ auf, um „Vertrauen und Akzeptanz (zu) stärken“. Ein solches lässt sich hier nicht erkennen, und ob schließlich nach dieser Vorgehensweise, die einen solchen Aufruhr verursacht, die Akzeptanz der Schulgemeinde erreicht werden kann, ist ebenfalls stark zu bezweifeln. Für ihr Innenverhältnis reklamiert die Bezirksregierung Köln sogar, dass sie „Personalentscheidungen transparent gestalten“. Warum geschieht dies nicht auch hier? Von einer Schulleitung wird schließlich eine vertrauensvolle Zusammenarbeit mit dem Schulträger erwartet, genauso wie allgemein eine vertrauensvolle Zusammenarbeit innerhalb der Schulgemeinde stattfinden soll.

Der derzeitige kommissarische Schulleiter hat sich in dieser pandemiebedingt schwierigen Zeit mit Herzblut in die Schulleitungsaufgaben eingearbeitet und für einen sehr guten, vor allem auch digitalen, Ablauf des Schulalltags gesorgt. Dabei ist er sehr transparent vorgegangen, hat die Elternschaft über alle Schritte und Gründe informiert und ist damit dem Bedürfnis der Familien nach Kontinuität und Verlässlichkeit bestmöglich entgegengekommen. Dies zeigen auch die hohen Anmeldezahlen für das neue Schuljahr. Sämtliche Informationsabende und der Tag der offenen Tür wurden auf digitalem Weg durchgeführt. In der Schulkonferenz und mit der oberen Schulbehörde selbst wurde bereits kommuniziert, dass sich der kommissarische Schulleiter dem Bewerbungsverfahren stellen möchte. Ihn nun durch eine solche Art der Stellenbesetzung zu brüskieren, wird seinem großen Engagement nicht gerecht.

Ein Bewerbungs- und Auswahlverfahren ist in einem demokratischen Land ein Prozess, der gerade bei einer so verantwortungsvollen und sensiblen Stelle wie der Schulleitung absolut erforderlich ist. Das staatliche Handeln sollte unseren Kindern im Großen wie im Kleinen ein Beispiel sein!

Die Schulpflegschaft des Werner-Heisenberg-Gymnasiums in Leverkusen

Merci pour votre soutien

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