Περιοχή: Γερμανία

Ordnungswidrigkeitenrecht - Verbot der Nachahmung von Einsatzfahrzeugen durch äußere Gestaltung von Fahrzeugen

Ο αναφέρων δεν είναι δημόσιος
Η αναφορά απευθύνεται σε
Deutschen Bundestag
111 Υποστηρικτικό 111 σε Γερμανία

Το ψήφισμα δεν έγινε αποδεκτό.

111 Υποστηρικτικό 111 σε Γερμανία

Το ψήφισμα δεν έγινε αποδεκτό.

  1. Ξεκίνησε 2015
  2. Η συλλογή ολοκληρώθηκε
  3. Υποβληθέντα
  4. Διάλογος
  5. Ολοκληρώθηκε

Πρόκειται για μια ηλεκτρονική αναφορά des Deutschen Bundestags.

Der Deutsche Bundestag möge beschließen, die StVZO dahingehend zu ändern dass es verboten ist, private Kraftfahrzeuge mit Beklebungen/Lackierungen, fluoreszierenden Folien und Aufschriften zu versehen, welche denen von Einsatzfahrzeugen der Polizeien gleichen oder zum Verwechseln ähnlich sind.

Αιτιολόγηση

Auf Grund von offensichtlich günstig anzubringenden Fahrzeugfolien und "Modeerscheinungen" sind im öffentlichen Straßenbild immer mehr Kraftfahrzeuge festzustellen, welche mit Fahrzeugfolien in blau in der gleichen Formgebung wie Einsatzfahrzeuge der Polizeien beklebt wurden. Es werden teilweise auch die sog. "Gaps" auf den Fahrzeugen mit silbener Folie nachgeahmt. Teilweise werden diese KFZ auch im Heckbereich mit gelber fluoreszierender Folie versehen. Auch wenn auf den KFZ ein anderer Schriftzug wie "POLIZEI" angebracht ist, besteht hier eine nicht unerhebliche Verwechselungsgefahr mit den Einsatzfahrzeugen der Polizeien. Teilweise wurde auch schon beobachtet, dass private KFZ mit dem Schriftzug "POLICE" versehen wurden. Dies kann sicherlich auch gerade bei ausländischen Verkehrsteilnehmern zu Irritationen führen. Die StVZO sollte dahingehend geändert werden, dass es grundsätzlich verboten ist, private KFZ:1. mittels Lackierungen/Klebefolien so zu versehen, dass diese Einsatzfahrzeugen der Polizeien gleichen oder zum Verwechseln ähnlich sind.2. mit fluoreszierenden Lackierungen/Folien (z.B. Neongelb) zu versehen, damit die Warnwirkung dieser Folien auf Einsatzfahrzeugen der Polizeien durch die Verwendung an privaten KFZ nicht beeinträchtigt wird. Bei ausschließlich fluoreszierenden Folien handelt es sich ja offensichtlich nicht um lichttechnische Einrichtungen wie retroreflektierende Folien. Demnach ist derzeit ein Einschreiten nach den Vorschriften der StVZO nicht möglich.3. mit Aufschriften zu versehen (auch in anderer Sprache), wenn diese mit Einsatzfahrzeugen der Polizeien oder anderer Behörden verwechselt werden können.Für KFZ von Produktionsfirmen für Filmaufnahmen könnte eine ensprechende Ausnahmeregelung geschaffen werden, wenn die KFZ ausschließlich für solche Zwecke verwendet werden.

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Νέα

  • Pet 1-18-12-9213-017546

    Straßenverkehrs-Ordnung


    Der Deutsche Bundestag hat die Petition am 10.11.2016 abschließend beraten und
    beschlossen:

    Das Petitionsverfahren abzuschließen, weil dem Anliegen entsprochen worden ist.

    Begründung

    Mit der Petition wird gefordert, es müsse verboten werden, private Pkw mit Folien,
    Lackierungen und Schriftzügen zu versehen, welche denen von Einsatzfahrzeugen
    der Polizei zum Verwechseln ähnlich sind.
    Zu der auf der Internetseite des Deutschen Bundestages veröffentlichten Eingabe
    liegen dem Petitionsausschuss 111 Mitzeichnungen und 19 Diskussionsbeiträge vor.
    Es wird um Verständnis gebeten, dass nicht auf alle der vorgetragenen
    Gesichtspunkte... παρακάτω

Συζήτηση

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