Petition richtet sich an:
Minister des Inneren Boris Pistorius
Das Vorschlagsrecht für Ortsvorsteher/innen liegt nach §96 des Niedersächsischen Kommunalverfassungsgesetz bei der Fraktion, deren Partei oder Wählergemeinschaft die meisten Stimmen in der Ortschaft bei der Kommunalwahl erhalten hat. Es soll dahingehend geändert werden, dass diejenigen Personen Ortsvorsteher/innen werden, die in der Ortschaft bei der Kommunalwahl die meisten Stimmen erhalten haben. In gut zwei Jahren werden die Räte der Gemeinden gewählt. Um bis dahin eine Gesetzesänderung zu erreichen, ist es notwendig, dass jetzt eine Eingabe beim Innenministerium gemacht wird.
Begründung
Die Ortsvorsteher sollen den Bürger gegenüber der Gemeinde vertreten und sich für Belange der Ortschaften einsetzen bzw. eintreten. Daher sollten diese Personen auch die Akzeptanz der Bewohner haben, welche ihnen durch die Kommunalwahl aufgezeigt wurde. Durch die Ernennung bzw. Wahl im Gemeinderat nach Vorschlag wird dieser demokratische Prozess unterbrochen. Die jetzige Regelung ist nicht basisdemokratisch, da Personen zum Ortsvorsteher ernannt werden können, die sich noch nicht mal dem Votum der Bürger gestellt haben.