430 signatures
La pétition n'est pas acceptée.
Il s'agit d'une pétition en ligne des Deutschen Bundestags.
La pétition est adressée à : Deutschen Bundestag
Der Deutsche Bundestag möge beschließen…dass Ärzte unter bestimmten Umständen zeitlich befristete Genehmigungen zum Parken auf Parkplätzen für Schwerbehinderte mit Zusatzschild 1044-10 ausstellen dürfen.
Raison
Parkplätze mit Zusatzschild 1044-10 sind in der Regel besonders Breit und bieten kurze Fußwege zum dazugehörigen Ziel. Nach derzeitiger Regelung dürfen hier nur schwer gehbehinderte Menschen parken und benötigen hierfür einen speziellen, amtlich ausgestellten Parkausweis.Bei etlichen Erkrankungen oder nach einem Unfall ist es jedoch auch nicht behinderten Menschen nicht zuzumuten, auf weit entfernten, engen Parkplätzen parken zu müssen. Als Beispiel möchte ich hier eine Person mit einem gebrochenen, eingegipsten Bein anbringen. Diese Person ist während der Heilungsphase durch ihre Verletzung erheblich Gehbehindert und sollte daher eine zeitlich befristete Genehmigung zum Parken auf Behindertenparkplätzen ausgestellt bekommen. Es sollte daher für Ärzte möglich sein, einen solchen temporären Parkausweis für maximal sechs Monate ausstellen zu können. Dieser Ausweis soll für die Verletzte/Erkrankte Person das Parken auf ausgeschilderten Behindertenparkplätzen erlauben.Eine solche Regelung wird zum Beispiel in Kalifornien, Vereinigten Staaten schon mit Erfolg und großer Akzeptanz eingesetzt.
Lien vers la pétition
Fiche détachable avec code QR
télécharger (PDF)détails de la pétition
Pétition lancée:
24/03/2013
Fin de la pétition:
05/05/2013
Région:
Allemagne
Catégorie:
Actualités
-
Pet 3-17-11-21712-050323Parkerleichterungen für Behinderte
Der Deutsche Bundestag hat die Petition am 03.07.2014 abschließend beraten und
beschlossen:
Das Petitionsverfahren abzuschließen, weil dem Anliegen nicht entsprochen werden
konnte.
Begründung
Der Petent setzt sich dafür ein, dass Ärzte unter bestimmten Umständen zeitlich
befristete Genehmigungen zum Parken auf Parkplätzen für Schwerbehinderte mit
Zusatzschild 1044-10 ausstellen dürfen.
Der Petent legt im Einzelnen dar, dass die Parkplätze mit Zusatzschild 1044-10
besonders breit seien und kurze Fußwege zum jeweiligen Ziel böten. Nach der
derzeitigen Regelung dürften hier nur schwer gehbehinderte Menschen parken und
benötigten dafür auch einen speziellen amtlich ausgestellten Parkausweis.... plus loin
Débat
Pas encore un argument CONTRA.