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Petition war verfrüht
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Änderungen an der Petition
am 19.05.2013 -
Änderungen an der Petition
am 19.05.2013
Petition richtet sich an: Deutscher Bundestag
Wir fordern den amtierenden Deutschen Bundestag auf, das Wahlrecht durch Einführung einer förmlichen Proteststimme zu ergänzen.
Mit einer förmlichen Proteststimme bekunden die Wähler unmissverständlich und öffentlichkeitswirksam, dass sie keiner Partei bzw. keinem Kandidaten ihre Stimme geben wollen. Sie entziehen damit dem Parteienstaat ihr Vertrauen.
Bundeswahlgesetz, § 4 Stimmen, lautet:
Jeder Wähler hat zwei Stimmen, eine Erststimme für die Wahl eines Wahlkreisabgeordneten, eine Zweitstimme für die Wahl einer Landesliste.
Dieser Paragraph ist wie folgt zu ändern:
Jeder Wähler hat zwei Stimmen: eine Erststimme für die Wahl eines Wahlkreisabgeordneten oder keines Wahlkreisabgeordneten, eine Zweitstimme für die Wahl einer Landesliste oder keiner Landesliste. Die Stimmen für „keinen“ Abgeordneten und „keine“ Liste werden als Proteststimmen ausgewiesen.
Darüber hinaus ist durch entsprechende Gesetzgebung Folgendes sicherzustellen:
• Die Anzahl der Proteststimmen und deren Anteil an den abgegebenen Stimmen werden in den amtlichen Wahlergebnissen gleichrangig mit den sonstigen Ergebnissen ausgewiesen und den Medien bekanntgegeben.
• Der Rang der Proteststimme auf den Wahlzetteln richtet sich nach der Anzahl der Proteststimmen in der jeweils voraufgegangenen Wahl. Nur Parteien und Kandidaten, die mehr Stimmen erhalten haben als die Summe der abgegebenen Proteststimmen, dürfen auf Wahlzetteln einen höheren Rang erhalten als die Proteststimme.
• In Wahlen, bei denen erstmals Proteststimmen abgegeben werden können, bemisst sich der Rang der Proteststimme auf den Wahlzetteln nach mindestens der Hälfte der Anzahl der Nichtwähler in der voraufgegangenen Wahl. Um den Proteststimmen die ihnen gebührende Rolle in der politischen Willensbildung zu verschaffen, ist weiterhin - u.a. durch Änderung des Parteiengesetzes - sicherzustellen:
• Proteststimmeninitiativen erhalten auf Antrag Parteienstatus, sofern sie die für die Zulassung von Parteien geltenden formellen Kriterien erfüllen.
• Sie erlangen damit auch Anspruch auf Wahlkampfkostenerstattung sowie auf Sendezeiten für Wahlwerbung.
• Diese Sendezeiten sind zunächst nach dem erwarteten Proteststimmenanteil (entsprechend der Hälfte der vormaligen Nichtwähler) und später am Proteststimmenanteil in vorangegangenen Wahlen zu bemessen.
Wir erwarten die entscheidungsreife Vorbereitung der geforderten Gesetzesänderungen noch in der laufenden Legislaturperiode. Daneben erwarten wir von allen Abgeordneten und allen politischen Parteien, dass sie auf Länderebene analoge Gesetzesänderungen herbeiführen.
Nur Kandidaten und Parteien, die sich auch öffentlichkeitswirksam für diese Forderung einsetzen, sind bei anstehenden Bundestags- und Landtagswahlen wählbar.
Weiteres unter https://www.parteien-stop.de
Der Anteil der Bürger, die mit allen zur Wahl stehenden Parteien und Kandidaten unzufrieden sind, ist stark gewachsen. Diese Unzufriedenheit auch als Wähler bekunden zu können und sie in Wahlergebnissen abgebildet zu sehen ist daher ein dringendes Anliegen. Dies darf vom Gesetzgeber nicht ignoriert werden.
Die Einführung förmlicher Proteststimmen würde zudem vielen unzufriedenen Wählern die Wahlentscheidung für so genannte Protestparteien ersparen, von deren politischer Kompetenz sie selbst nicht überzeugt sind.
Die Parteien erfüllen im Übrigen nicht mehr die ihnen im Parteiengesetz auferlegten Aufgaben. Im Parteiengesetz heißt es u.a.:
„Die Parteien wirken an der Bildung des politischen Willens … mit, indem sie insbesondere … (-) die aktive Teilnahme der Bürger am politischen Leben fördern, (-) zur Übernahme öffentlicher Verantwortung befähigte Bürger heranbilden…. und (-) für eine ständige lebendige Verbindung zwischen dem Volk und den Staatsorganen sorgen.“
Dies gelingt den Parteien nur noch rudimentär. Weder fördern sie erfolgreich die aktive Teilnahme der Bürger am politischen Leben, noch bilden sie Bürger heran, die zur Übernahme öffentlicher Verantwortung zeitgemäß befähigt sind. Sie sorgen auch nicht erfolgreich für eine ständige lebendige Verbindung zwischen dem Volk und den Staatsorganen.
Den Bürgern muss daher ermöglicht werden, diese Missstände durch förmliche Proteststimmen öffentlichkeitswirksam anzuprangern.
Bleibt diese Aufforderung wirkungslos, werden weiterreichende Forderungen zu stellen sein.
Weiteres unter https://www.parteien-stop.de
Petition gestartet:
18.05.2013
Sammlung endet:
06.06.2013
Region:
Deutschland
Kategorie:
Noch kein PRO Argument.
Nicht Wähler, Gegen Stimme, all das Nützt nichts Und die im Bundestag vertretenen machen dei Gesetzte die Ihr befolgen müsst. Geht Wählen und gebt eure Stimme einer Kleinen Partei zb der Partei der Vernunft Schaut euch die man Genauer an. WWW:Parteidervernunft.de Freiheit.