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Peticija je naslovljena na: Deutscher Bundestag Petitionsausschuss
Bei einmaliger nachgewiesener Staatsangehörigkeit keine Pflicht mehr zur Vorlage eines gültigen Passes für Flüchtlinge aus Diktaturen oder Kriegen - Änderung des Ausländerrechtes und der Ausführungsbestimungen bei Aufenthaltsverfahren - Beispiel Syrien
razlog
Syrische Flüchtlinge müssen für die Aufenthaltsverlängerung und die Beantragung der Deutschen Staatsangehörigkeit einen gültigen Syrischen Pass vorlegen. Dazu müssen sie nach Berlin, ohne Terminvereinbarung in der Botschaft, mehrere hundert Euro bezahlen und warten auf die Zusendung des Passes, oft vergeblich. Dabei ist ihre Identität geklärt. So wird mit in Deutschland erwirtschaftetem oder gezahlten Einkommen bzw. Hilfen das syrische System Assads aus Folter und Willkür unterstützt. Zudem sind Pässe nur zwei Jahre gültig. Wir fordern eine Änderung des Ausländerrechtes: Bei einmaliger nachgewiesener Staatsangehörigkeit ist kein weiterer aktualisierter Nachweis bei weiteren Anträgen oder der Beantragung der Deutschen Staatsangehörigkeit mehr nötig und es werden dann auch deutsche Reisedokumente ausgestellt. Alles andere ist eine Schikane für Syrer/innen, die vor dem Regime Assad geflohen sind.
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