Regija: Njemačka
 

Patentrecht - Keine Patente auf Saatgut und Lebensmittel

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Peticija je upućena
Deutschen Bundestag

2.572 Potpisi

Peticija je zaključena.

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  1. Pokrenut 2011
  2. Kolekcija završena
  3. Poslato
  4. Dijalog
  5. Okončano

Ovo je online peticija des Deutschen Bundestags.

Peticija je upućena: Deutschen Bundestag

Der Deutsche Bundestag möge beschließen, keine Patente auf Saatgut im Besonderen und Lebensmittel im Allgemeinen zuzulassen und sich für dieses Ziel auch auf europäisch-parlamentarischer Ebene einzusetzen.

Obrazloženje

Im Zuge der Globalisierung lässt sich ein Trend der Monopolisierung insbesondere in den landwirtschaftlichen Wirtschaftssektoren beobachten. Speziell für das Saatgut von Brokkoli und Gerste, die zum traditionellen Brauen von Bier erforderlich ist, ist bei Patentvergaben abzusehen und dadurch der Zugang zu Saatgütern für Bauern weiterhin frei zu gestalten. Eine Patentierung löst neben einem finanziellen Gewinn für den Patentvergeber auch eine Reihe weitreichender Probleme auf: Landwirte müssen Abgaben auf Saatgut leisten und sind für "Fremdanbau", selbst durch das weitertragen von Saatgut durch Wind, haftbar. Desweiteren wird der Anbau von den entsprechend patentierten Lebensmitteln kostenpflichtig über die entstandenen Kosten des Saatgutkaufs hinaus. Dies führt zu einer künstlich hergeführten Verteuerung von Naturprodukten, was zu einer Einschränkung der potenziellen Kundengruppe führt. Unter Umständen kommt es in einzelnen Bevölkerungsschichten in weltweitem Maßstab aus diesem Gründen zu Mangelerscheinungen und Unterversorgung. Zudem überlässt eine Patentvergabe die Qualitätssicherung dem "Hersteller", Standards können so durch Modifikationen der Saatgüter zu einer qualitativen Minderwertigkeit der Nahrungsmittel führen. Darüberhinaus sind Preisbindungen möglich. Eine Monopolisierung von Saatgut behindert in Summe agrarökonomische Freiheiten und birgt mehr Gefahren als Nutzen. Zudem ist eine ethisch-moralische Bewertung dieser Problematiken nicht zureichend geklärt.

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Preuzimanje (PDF)

Informacije o peticiji

Peticija je započela: 28. 10. 2011.
Kolekcija završava: 31. 01. 2012.
Regija: Njemačka
Kategorija:  

Novosti

  • Pet 4-17-07-420-029200Patentrecht
    Der Deutsche Bundestag hat die Petition am 14.03.2013 abschließend beraten und
    beschlossen:
    1. Die Petition
    a) der Bundesregierung – dem Bundesministerium der Justiz – als Material zu
    überweisen,
    b) den Fraktionen des Deutschen Bundestages zur Kenntnis zu geben,
    c) dem Europäischen Parlament zuzuleiten,
    soweit es um die Konkretisierung und Änderung der EU-Biopatentrichtlinie geht,
    2. das Petitionsverfahren im Übrigen abzuschließen.
    Begründung
    Mit der Petition wird gefordert, keine Patente auf Saatgut im Besonderen und
    Lebensmittel im Allgemeinen zuzulassen und sich für dieses Ziel auch auf
    europäisch-parlamentarischer Ebene einzusetzen.
    Zur Begründung wird vorgetragen, dass speziell für das Saatgut von Brokkoli und
    Gerste, die zum traditionellen Brauen von Bier erforderlich seien, von
    Patentvergaben abzusehen und dadurch der Zugang zu Saatgütern für Bauern
    weiterhin frei zu gestalten sei. Im Zuge der Globalisierung lasse sich ein Trend der
    Monopolisierung insbesondere in den landwirtschaftlichen Wirtschaftssektoren
    beobachten. Eine Patentierung löse neben einem finanziellen Gewinn auch eine
    Reihe weitreichender Probleme aus. Landwirte müssten Abgaben auf Saatgut leisten
    und seien für „Fremdanbau“, selbst durch das Weitertragen von Saatgut durch Wind,
    haftbar. Des Weiteren werde der Anbau von den entsprechend patentierten
    Lebensmitteln über die entstandenen Kosten des Saatgutkaufs hinaus kostenpflichtig
    werden. Dies führe zu einer künstlich herbeigeführten Verteuerung von
    Naturprodukten, was zu einer Einschränkung der potenziellen Kundengruppe führe.
    Unter Umständen komme es in einzelnen Bevölkerungsschichten in weltweitem
    Maßstab zu Mangelerscheinungen und Unterversorgung. Zudem überlasse eine

    Patentvergabe die Qualitätssicherung dem „Hersteller“. Standards könnten so durch
    Modifikationen der Saatgüter zu einer qualitativen Minderwertigkeit der
    Nahrungsmittel führen. Darüber hinaus seien Preisbindungen möglich.
    Eine ethisch-moralische Bewertung dieser Problematik sei bislang nicht ausreichend
    erfolgt.
    Die Eingabe wurde als öffentliche Petition auf der Internetseite des
    Petitionsausschusses eingestellt. Sie wurde von 2.572 Mitzeichnern unterstützt.
    Außerdem gingen 68 Diskussionsbeiträge ein.
    Der Petitionsausschuss hat zu der Eingabe gemäß § 109 Abs. 1 Satz 2 der
    Geschäftsordnung des Deutschen Bundestages (GOBT) den Rechtsausschuss um
    Stellungnahme gebeten, da die Petition einen Gegenstand der Beratung in diesem
    Fachausschuss betraf. Darüber hinaus hat der Petitionsausschuss der
    Bundesregierung Gelegenheit gegeben, ihre Haltung zu der Eingabe darzulegen.
    Das Ergebnis der parlamentarischen Prüfung lässt sich wie folgt zusammenfassen:
    Nach der Rechtslage in Deutschland ist die Patentierung von „biologischem
    Material“, wozu auch Saatgut gehört, unter eine Reihe von Bedingungen und
    Einschränkungen grundsätzlich zulässig. § 1 Abs. 2 des Patentgesetzes (PatG) sieht
    ausdrücklich vor, dass auch Erfindungen patentiert werden können, wenn sie ein
    Erzeugnis aus biologischem Material oder ein Verfahren zur Herstellung von
    biologischem Material zum Gegenstand haben. „Lebensmittel“ sind als solche nicht
    patentierbar, können aber patentiertes biologisches Material enthalten.
    Allerdings muss eine biotechnologische Erfindung wie jede andere die allgemeinen
    Patentierungsvoraussetzungen erfüllen, d. h. sie muss neu gegenüber dem
    bisherigen Stand der Technik sein, auf einer erfinderischen Tätigkeit beruhen und
    gewerblich anwendbar sein (§ 1 Abs. 1 PatG).
    Außerdem ist eine Reihe von Einschränkungen zu beachten. Stammt biologisches
    Material (wie z. B. Saatgut) von konventionell gezüchteten Pflanzen, darf es ebenso
    wie das konventionelle Züchtungsverfahren selbst nicht patentiert werden. Letzteres
    ergibt sich aus dem Patentierungsverbot für „im Wesentlichen biologische Verfahren“
    (§ 2a Abs. 1 Nr. 1 PatG). Für die parallele Regelung im Europäischen
    Patentübereinkommen hat die Große Beschwerdekammer des Europäischen
    Patentamts im sog. Brokkoli-Beschluss vom 9. Dezember 2010 den Ausschluss der
    Patentierbarkeit für traditionelle Züchtungsverfahren auch dann bejaht, wenn dieses
    einzelne technische Schritte enthält.

    Der Deutsche Bundestag hat sich mit der Thematik der Patentierbarkeit von
    Nutztieren und Nutzpflanzen, sowohl was die Züchtungsverfahren als auch was
    deren Nachkommen und Produkte angeht, eingehend im Zusammenhang mit der
    Beratung des Antrags mehrerer Fraktionen „Keine Patentierung von konventionell
    gezüchteten landwirtschaftlichen Nutztieren und –pflanzen“ (Drucks. 17/8344)
    befasst.
    Der Rechtsausschuss, dem der Antrag federführend überwiesen wurde, hat
    einstimmig dessen Annahme empfohlen. Der Deutsche Bundestag hat die
    Empfehlung in seiner Sitzung am 9. Februar 2012 aufgenommen. Dem Petitum des
    Petenten ist damit teilweise entsprochen worden.
    Soweit es um die Konkretisierung und Änderung der EU-Biopatentrichtlinie geht, hat
    die Bundesregierung die EU-Kommission unter Hinweis auf den o. a. Antrag
    gebeten, einen neuen Bericht zur Umsetzung der Biopatentrichtlinie in den
    Mitgliedstaaten der EU vorzulegen. Dabei sollen die ethischen Aspekte von
    biotechnologischen Patenten sowie die Folgen für die Innovations- und
    Wettbewerbsfähigkeit und für die Forschung berücksichtigt werden. Bei den
    Beratungen zur Schaffung des einheitlichen europäischen Patents hat sich die
    Bundesregierung im Hinblick auf die Belange der deutschen Bauern und Züchter für
    eine sogenannte Unberührtheitsklausel zugunsten nationaler Sonderregelungen
    eingesetzt.
    Soweit das deutsche Patentgesetz angesprochen ist, hat der Deutsche Bundestag
    eine Prüfung der Bundesregierung erbeten, ob und inwieweit auch ohne Änderung
    der EU-Biopatentrichtlinie Änderungen oder Klarstellungen zur Einschränkung der
    Patentierung von Tieren und Pflanzen möglich sind.
    Der Petitionsausschuss hält daher die Eingabe für geeignet, sie bei dieser Prüfung
    und weiteren Überlegungen mit einzubeziehen. Der Petitionsausschuss empfiehlt
    daher, die Petition der Bundesregierung – dem Bundesministerium der Justiz – als
    Material zu überweisen, den Fraktionen des Deutschen Bundestages zur Kenntnis zu
    geben und dem Europäischen Parlament zuzuleiten, soweit es um die
    Konkretisierung und Änderung der EU-Biopatentrichtlinie geht.
    Im Übrigen empfiehlt er, das Petitionsverfahren abzuschließen.

    Begründung (PDF)

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