21 Podpisy
Petycja została odrzucona.
To jest petycja internetowa des Deutschen Bundestags .
Petycja skierowana jest do: Deutschen Bundestag
Der Deutsche Bundestag möge das Bundespersonalvertretungsgesetz (BPersVG), insbesondere den Abschnitt betreffend der Jugend- und Auszubildendenvertretungen (§§57-64), unter Berücksichtigung der Aufteilung vieler Bundesbehörden auf zwei oder mehr Standorte überprüfen.
Uzasadnienie
Oft sind Behörden auf mehrere Standorte aufgeteilt, dabei ist es momentan gängige Praxis, dass für alle Standorte eine gemeinsame Jugend- und Auszubildendenvertretung (JAV) gewählt wird. Dies führt vor allem bei Behörden mit wenigen Auszubildenden dazu, dass an mindestens einem der Standorte kein Ansprechpartner verfügbar ist.Dieser Umstand macht es vielen Auszubildenden schwer, Probleme gegenüber der JAV zu äußern, da der Vertreter an den anderen Standorten meist nicht persönlich bekannt und somit als Anlaufstation für persönliche Probleme ungeeignet ist.Ein weiteres Problem ist die fehlende Vertrauensbasis zwischen der JAV und den verschiedenen Vorgesetzten an Standorten, die keinen Vertreter stellen. Dies wirkt sich womöglich auf die Qualität der Konfliktlösung aus.Außerdem entsteht, wenn nur eine gemeinsame JAV gewählt wird, für diese ein enormer Aufwand (Haushaltsmittel und vor allem Zeit) um die verschiedenen Dienstorte zu bereisen, der unter dem Gesichtspunkt, dass die Vertreter selbst noch in der Ausbildung sind und ihren Pflichten im Zuge dieser nachkommen müssen, mitunter nicht tragbar ist. Ich erhoffe mir mit dieser Petition eine Überprüfung der betroffenen Rechtsnormen auf eine Möglichkeit für jeden der Standorte einen Stellvertreter zu bestellen oder die Möglichkeit zu schaffen, dass jeder Dienstort einen eigenen Vertreter wählen kann.
Link do petycji
Odrywana kartka z kodem QR
pobierać (PDF)Informacje na temat petycji
Ruszyła petycja:
13.01.2015
Petycja się kończy:
25.02.2015
Region:
Niemcy
Kategoria:
Aktualności
-
Pet 1-18-06-2015-015841
Personalvertretungsrecht des
öffentlichen Dienstes
Der Deutsche Bundestag hat die Petition am 28.04.2016 abschließend beraten und
beschlossen:
Das Petitionsverfahren abzuschließen, weil dem Anliegen nicht entsprochen werden
konnte.
Begründung
Mit der Eingabe wird um eine Überprüfung des Bundespersonalvertretungsgesetzes
im Hinblick auf die Regelungen über die Jugend- und Auszubildendenvertretungen
gebeten.
Zur Begründung des Anliegens wird im Wesentlichen ausgeführt, dass
Bundesbehörden oft auf mehrere Standorte aufgeteilt seien, wobei es momentan
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