155 Unterschriften
Sammlung beendet
Dies ist eine Online-Petition des Deutschen Bundestags.
Petition richtet sich an: Petitionsausschuss des Deutschen Bundestags
Der Deutsche Bundestag möge beschließen, dass bei transsexuellen Menschen, die bei der Personenstandsänderung anfallenden Gutachter- und Gerichtskosten, unabhängig von der persönlichen, finanziellen Situation, übernommen werden, da die derzeitigen Regelungen nicht mit dem Grundgesetz vereinbar sind.
Begründung
Die bei der Personenstandsänderung entstehenden Kosten stellen für die Betreffenden eine hohe Benachteiligung gegenüber Cissexuellen Menschen dar, bei denen keine "geschlechtliche Nichtübereinstimmung" vorliegt. Somit liegt eine Ungleichheit auf Seiten des transsexuellen Menschen vor, die ausgeglichen werden muss, wodurch jedoch, aufgrund der derzeitigen Regelungen, hohe Kosten entstehen.Dies widerspricht dem Grundsatz der Gleichbehandlung (Art. 3 Abs. 3 GG). Der Staat hat die diskriminierenden Regelungen zu ersetzen und die tatsächliche Durchsetzung der Gleichbehandlung zu fördern (Art 3 Abs. 2 GG).Die derzeitigen Regelungen, die einkommensschwache Betroffene entlastet und dazu im Vergleich Normalverdiener und anderen höher Vermögende mit unter Umständen mehreren Tausend Euro Kosten belastet (für vorgeschriebene Gutachter (zusätzlich zu den bereits betreuenden Ärzten und Psychologen)), widerspricht ebenfalls dem Grundsatz der Gleichbehandlung.Die derzeitigen Regelungen sind für Betroffene zusätzlich eine enorme psychische Belastung und hemmen die freie Entfaltung der Persönlichkeit. Ein Verzicht auf die Personenstandsänderung stellt keine Option dar, da sie die Betreffenden dauerhaft unter einen Zwang stellen würde und somit die Unversehrtheit in Frage stellt.
Link zur Petition
Abrisszettel mit QR Code
herunterladen (PDF)Angaben zur Petition
Petition gestartet:
01.01.2018
Petition endet:
13.02.2018
Region:
Deutschland
Kategorie:
Debatte
Noch kein CONTRA Argument.