Region: Tyskland
Framgång
 

Petitionsrecht - Öffentlichkeitsarbeit

Initiativtagaren är inte offentlig
Petitionen är riktat mot
Deutschen Bundestag

599 Signaturer

Petitionen har accepterats

599 Signaturer

Petitionen har accepterats

  1. Startad 2008
  2. Insamlingen är klar
  3. Inlämnad
  4. Dialog
  5. Framgång

Detta är en online-petition des Deutschen Bundestags.

Ansökan riktar sig till: Deutschen Bundestag

Der Deutsche Bundestag möge beschließen das die Möglichkeit der Einreichung von Petitionen (auch online) mehr publiziert wird.

Orsak

Viele Bundesbürger wissen nichts von der Möglichkeit, sich aktiv am politischen Geschehen zu beteiligen. Leider kommen deshalb meist nur Petitionen von Personen die eh schon eine recht gute Lobby haben. Hier sollte viel mehr bekannt gemacht werden, dass es die Möglichkeit der aktiven Mitgestaltung in der Politik per Petition gibt.

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Information om petitionen

Petitionen har startats: 2008-12-15
Insamlingen slutar: 2009-02-10
Region: Tyskland
Kategori :  

Nyheter

  • André Klapproth Petitionsrecht Der Deutsche Bundestag hat die Petition am 01.07.2010 abschließend beraten und
    beschlossen:

    Das Petitionsverfahren abzuschließen, weil dem Anliegen überwiegend entsprochen
    wird. Begründung

    Mit der öffentlichen Petition soll erreicht werden, dass die Möglichkeit Petitionen
    (auch online) beim Petitionsausschuss des Deutschen Bundestages einzureichen,
    mehr publiziert wird.

    Zur Begründung des Anliegens wird im Wesentlichen aufgeführt, dass viele Bürger
    keine Kenntnis von der Möglichkeit der Einreichung einer Petition beim
    Petitionsausschuss des Deutschen Bundestages hätten und sich somit nicht aktiv am
    politischen Geschehen beteiligen könnten.

    Wegen weiterer Einzelheiten zu diesem Vorbringen wird auf die im Rahmen der
    Eingabe eingereichten Unterlagen verwiesen. Der Petitionsausschuss bittet um
    Verständnis, dass nicht auf jeden einzelnen Gesichtspunkt eingegangen werden
    kann.

    Es handelt sich um eine öffentliche Petition, die von 599 Mitzeichnern unterstützt
    wurde und zu 66 Diskussionsbeiträgen geführt hat.

    Zu diesem Anliegen haben den Petitionsausschuss zwei weitere Eingaben erreicht,
    die wegen des Sachzusammenhangs bei der parlamentarischen Prüfung einbezogen
    werden.

    Das Ergebnis der parlamentarischen Prüfung lässt sich unter Einbeziehung des
    Berichts des Büros für Technikfolgenabschätzung (TAB) beim Bundestag
    Bekanntheit und Ansehen des Petitionsausschusses des Deutschen Bundestages
    und Nutzung des Petitionsrechts in Deutschland im Wesentlichen wie folgt
    zusammenfassen:

    Das Grundgesetz gibt den Bürgerinnen und Bürgern nur wenige direkt-
    demokratische Entscheidungsmöglichkeiten auf Bundesebene. In dieser Situation
    kommt das Petitionsrecht dem gestiegenen Bedürfnis nach Mitsprache in öffentlichen
    Dingen entgegen und regt zur Mitverantwortung, Gestaltung und Fortentwicklung des
    politischen Lebens und Rechtssystems an.

    Artikel 17
    in Verbindung mit Artikel 45c des Grundgesetzes bilden die
    verfassungsrechtliche Verankerung dieses Rechtes jeden Bürgers, sich mit Bitten zur
    Bundesgesetzgebung
    und
    Beschwerden
    über
    Bundesbehörden
    an
    den
    Petitionsausschuss des Deutschen Bundestages zu wenden. Damit stellt der
    Petitionsausschuss ein wichtiges Bindeglied zwischen Parlament und Volk dar.

    Bürgerinnen und Bürger haben durchaus Kenntnis über dieses Instrument zur
    Einwirkung auf die Politik und nutzen es seit Jahren in beachtlichem Umfang.

    Nach der repräsentativen Umfrage des TAB haben 67,1 % der Bevölkerung ab
    16 Jahren schon einmal vom Petitionsrecht gehört. Dies entspricht der enormen Zahl
    von 47 Millionen Personen.

    Weiterhin haben 21,4 % das Petitionsrecht mindestens einmal selbst genutzt, ob
    durch Unterstützung einer Petition oder durch Einreichung einer eigenen. Dies
    entspricht einer Zahl von 15 Millionen Menschen.

    Von der Möglichkeit der Unterstützung einer (Sammel- oder Massen-) Petition haben
    schon 13,5 Millionen Menschen (19,3 %) Gebrauch gemacht.

    Die Zahl der Menschen, die selbst schon einmal eine Petition eingereicht haben liegt
    mit 3,6 % bei 2,5 Millionen. So wurden allein im Jahre 2008 18.096 Petitionen
    eingereicht (2007 waren es 16.260).

    Dieses durchaus ansehnliche Ergebnis lässt sich auf die Öffentlichkeitsarbeit des
    Petitionsausschusses zurückführen. Dieser macht in unterschiedlichsten Formen auf
    sich aufmerksam.

    Des Weiteren wird im Rahmen der Öffentlichkeitsarbeit in jedem Jahr der
    Tätigkeitsbericht des Petitionsausschusses veröffentlicht. Darin kann sich der Bürger
    über die Arbeit und den Erfolg des Ausschusses im vergangenen Jahr informieren.

    Die stetig wachsende und vielseitige Präsenz des Petitionsausschusses des
    Deutschen Bundestages ist aber wohl zu großen Teilen auf dessen Internetauftritt
    zurückzuführen.

    So hat der Petitionsausschuss nach einem Modellversuch im Jahre 2005, im Oktober
    2008 das Internetportal ePetitionen ins Leben gerufen. Dieses bietet den Nutzern
    auf der Internetseite epetitionen.bundestag.de eine einzigartige Möglichkeit
    transparenter Bürgerbeteiligung und damit eine starke Erweiterung seiner
    Gelegenheiten zur politischen Willensbildung. Er kann hier mit einem einfachen
    Online-Formular sehr schnell übers Internet eine Einzelpetition eingeben, welche nur
    ihn persönlich betrifft. Darüber hinaus können aber mit einer öffentlichen Petition
    auch
    Angelegenheiten
    von
    öffentlichem
    Interesse
    eingegeben
    und
    in
    Diskussionsforen mit anderen Nutzern besprochen werden. Hierbei entsteht ein
    vielfältiges Meinungsbild mit unterschiedlichsten Aspekten und Sichtweisen.

    Eine weitere Möglichkeit in diesem Rahmen den Volkswillen zum Ausdruck zu
    bringen, ist die Möglichkeit der Mitzeichnung und damit Unterstützung einer Petition.

    Durch das System ePetitionen werden folglich die Möglichkeiten der politischen
    Willensbildung und der demokratischen Mitwirkung stark erweitert. Diese Möglichkeit
    der öffentlichen Petition und die damit einhergehende Informationsmöglichkeit
    werden von der Bevölkerung auch weitgehend positiv bewertet. So befinden 73,0 %
    der Befragten die Informationsfunktion für gut bis sehr gut. 65,8 % beurteilen die
    Diskussionsmöglichkeiten und 59,4 % die Möglichkeit der Mitzeichnung als gut oder
    sehr gut.

    Zu einigen öffentlichen Petitionen finden auch öffentliche Ausschusssitzungen statt.
    Hier kann der Bürger vor Ort der Sitzung beiwohnen, in der die Petenten nochmals
    persönlich zu Ihrem Anliegen angehört werden, oder diese im Internet per
    Videostream verfolgen. Dadurch bekommt der Bürger einen Einblick in die
    Arbeitsweise des Petitionsausschusses.

    Das positive Echo des Internetportals veranlasst somit immer mehr Menschen sich
    politisch zu engagieren und sich in dem System ePetitionen zu beteiligen, was eine
    gewollte größere Präsenz in der Öffentlichkeit und den Medien nach sich zieht.

    Dieses neue und
    ideenreiche Internetportal des Petitionsausschusses des
    Deutschen Bundestages wurde 2008 auch mit dem Politik-Award in der Kategorie
    Innovation honoriert.

    Die weithin beachtete Auszeichnung macht klar, wie richtig der Ausschuss mit seiner
    Entscheidung liegt, den Probelauf mit der elektronischen öffentlichen Petition nun in
    einen regelmäßigen Betrieb mit einer noch benutzerfreundlicheren Ausstattung
    umzuwandeln. Es handelt sich nämlich um viel mehr als nur die Nutzung der neuen

    Kommunikationswege, die es jedem Einzelnen ermöglichen, statt zu Papier,
    Kugelschreiber und Briefmarke zu greifen, die an wenige Bedingungen geknüpfte
    Online-Übermittlung zu verwenden. Es geht bei Fragen und Problemen allgemeinen
    Interesses auch darum, die jeweiligen Anliegen einer breiten Öffentlichkeit
    vorzustellen, die durch Diskussionsbeiträge und unterstützende Mitzeichnung am
    Petitionsprozess sozusagen live teilhaben kann. Denn im Internet kann auch jeder
    erfahren, was aus seiner Petition geworden ist, für die er sich besonders interessiert.
    Wer es direkt einmal ausprobieren möchte: https://epetitionen.bundestag.de oder
    durchklicken unter www.bundestag.de.

    Die Zahlen sprechen eine eindeutige Sprache: Schon in den Zeiten des
    Modellversuchs werden Monat für Monat rund 900 Diskussionsbeiträge registriert.
    Nach der Umstellung auf den Regelbetrieb steigt diese Zahl noch einmal deutlich: auf
    inzwischen über 2.500 Beiträge monatlich. 667 Petitionen gehen in der Probephase
    online, lösen 32.882 Diskussionsbeiträge aus und finden die Unterstützung von 1,144
    Millionen Mitzeichnungen. Blicken wir hier einmal auf die im Berichtsjahr
    abschließend beratenen öffentlichen Petitionen mit den meisten Mitzeichnungen, so
    ergibt sich folgende Top-Ten-Liste:

    1. Steuern auf Diesel und Benzin senken (128.129 Unterstützer)

    2. Ausbildung für Psychotherapeuten vereinheitlichen (13.502)

    3. Abmahnverfahren erschweren (12.612)

    4. Keine übermäßige Vorratsdatenspeicherung (12.560)

    5. Mehr Details zur Arbeitslosenzahl (10.355)

    6. Mehr Schutz vor Fluglärm (9.846)

    7. Herkunft von Fellen deutlicher machen (7.192)

    8. Deutschfeindliche Äußerungen bestrafen (7.140)

    9. Regelsatz des ALG II erhöhen (6.026)

    10. Aus dem Transrapid-Projekt aussteigen (5.808)

    Die elektronischen Petitionen bilden gewissermaßen das Tüpfelchen auf dem i. Das
    traditionelle Geschäft der herkömmlichen Petitionen geht aber unvermindert weiter.
    Alle Petitionen zusammengenommen ergibt sich im Jahr 2008 ein neuerlicher
    Anstieg auf 18.096 Neueingänge (nach 16.260 im Jahr 2007 und 16.766 im Jahr
    2006).

    Der tatsächliche Eingang ist jedoch noch viel größer. Denn alle Petitionen, di einen
    weitestgehend ähnlichen Wortlaut aufweisen und dasselbe Ziel verfolgen, werden in
    jeweils einer Sammelpetition zusammengefasst, und alle Petitionen, zu denen Listen
    mit Unterschriften eingehen, werden jeweils als Massenpetitionen geführt.

    Hier die fünf Massenpetitionen mit der größten Resonanz, die im Berichtsjahr
    abschließend beraten wurden:

    1. Zuverlässigkeitsprüfung von Privatpiloten vereinfachen (22.339 Zuschriften)

    2. Altersarmut bei Rentnern bekämpfen (3.053 Zuschriften)

    3. Die Renten deutlich erhöhen (2.873 Zuschriften)

    4. Renten in Höhe der Inflationsrate anheben (1.889 Zuschriften)

    5. Sozialabbau für Beamte bei Bahn und Post verhindern (308 Zuschriften)

    Die fünf Sammelpetitionen mit der größten Resonanz, die im Berichtsjahr
    abschließend beraten wurden:

    1. Gegen
    die
    Pläne
    (37.090 Unterschriften)

    zu

    mehr

    Befugnissen

    für

    Bilanzbuchhalter

    2. Den Wehrsold erhöhen (24.578 Unterschriften)

    3. Gegen die Aufstallungspflicht für Geflügel (19.913 Unterschriften)

    4. Bundesinnenminister Schäuble soll zurücktreten (15.318 Unterschriften)

    5. Niemanden zwingen, mit Steuern und Abgaben zu Militär und Rüstung
    beizutragen (12.082 Unterschriften)

    Schlussendlich ist festzustellen, dass der Bekanntheitsgrad des Petitionsausschuss
    des Deutschen Bundestages relativ hoch ist und dass der Bürger diese Chance der
    Einwirkung auf die Politik durchaus in breitem Umfang nutzt. Eine Steigerung dessen
    ist natürlich nicht nur wünschenswert, sondern auch angestrebt, um die Zielsetzung
    einer größtmöglichen Rückkopplung zwischen Parlament und Volk zu erreichen.

    In
    den
    zurückliegenden
    Wochen
    wurde
    zudem
    vermehrt
    über
    den
    Petitionsausschuss in allen Medien berichtet. Der Petitionsausschuss des Deutschen
    Bundestages arbeitet auch weiterhin im Rahmen seiner Öffentlichkeitsarbeit
    kontinuierlich an einer hohen Präsens in der Öffentlichkeit.

    Vor diesem Hintergrund empfiehlt der Ausschuss, das Petitionsverfahren
    abzuschließen, weil dem Anliegen überwiegend bereits entsprochen wird.

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