Pfändungsschutz - Einrichtung eines Pfändungsschutzkontos zugunsten von Kleinunternehmen und Selbständigen

Petent/in nicht öffentlich
Petition richtet sich an
Petitionsausschuss des Deutschen Bundestags
5 Unterstützende 5 in Deutschland

Der Petition wurde nicht entsprochen

5 Unterstützende 5 in Deutschland

Der Petition wurde nicht entsprochen

  1. Gestartet 2016
  2. Sammlung beendet
  3. Eingereicht
  4. Dialog
  5. Beendet

Dies ist eine Online-Petition des Deutschen Bundestags.

Mit der Petition wird gefordert, den rechtlichen Grundstein für ein Pfändungsschutzkonto zugunsten von Kleinunternehmern und Selbständigen zu legen.

Begründung

Seit einigen Jahren ist es jedem Staatsbürger gestattet, ein s.g. P-Konto einzurichten, bei welchem ein festgelegter Betrag unantastbar bleibt. Dies geschieht, um die Geschäftsfähigkeit potentieller Schuldner zu erhalten. Während aber bei einem Arbeitnehmer mit geringen Einkommen u.U. das gesamte Gehalt unpfändbar ist, verhält es sich bei einem Selbstständigen gleichen Einkommens anders. Grund: Der Selbstständige hat nur beschränkt Einfluss auf die Zahlungsmoral seiner Kundschaft. Dadurch kann es passieren, dass der Verdienst von drei Monaten oder mehr gleichzeitig auf das Konto des Selbstständigen fließt, womit ein Teilbetrag - selbst bei eingerichteten P-Konto- pfändbar ist. Er verfügt nicht über regelmäßige Einkünfte wie ein Angestellter. In manchem Fall muss er mit den Einkünften aus den lukrativen Monaten, fehlendes Einkommen in anderen ausgleichen. Bsp.: Ein Künstler verkauft alle zwei Monate ein Bild für 2000,- Euro. Im Gegensatz zu jedem Angestellten, der monatlich 1000,- Euro verdient, sind seine Überschüsse, da sie den Pfändungsfreibetrag überschreiten, im vollem Umfang pfändbar. Daraus folgt eine Ungleich-Behandlung vor dem Gesetz, die doch laut Artikel 3, GG als verfassungswidrig zu betrachten ist. Da der Selbstständige bei seiner Tätigkeit angehalten ist, Materialkosten u.Ä. vorzustrecken, ist er doppelt gelackmeiert: Die Auslagen, die er zurückfordert, werden ihm im vollem Umfang als Zuverdienst ausgelegt. Ein Pfändungsschutzkonto, welches das Einkommen eines Selbstständigen ebenso schützt, wie das Gehalt eines Firmenangestellten müsste daher bis zur Einkommenssteuererklärung, aus welcher der tatsächliche monatliche Durchschnittsverdienst des Betroffenen hervor geht, pfändungsfrei bleiben.

Link zur Petition

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Neuigkeiten

  • Pet 4-18-07-31051-036180 Pfändungsschutz

    Der Deutsche Bundestag hat die Petition am 22.11.2018 abschließend beraten und
    beschlossen:

    Das Petitionsverfahren abzuschließen, weil dem Anliegen nicht entsprochen werden
    konnte.

    Begründung

    Mit der Petition wird gefordert, den rechtlichen Grundstein für ein
    Pfändungsschutzkonto zugunsten von Kleinunternehmern und Selbständigen zu
    legen.

    Zur Begründung wird vorgetragen, dass es seit einigen Jahren jedem Staatsbürger
    gestattet sei, ein Pfändungsschutzkonto (P-Konto) einzurichten, bei dem ein
    festgelegter Betrag pfändungsfrei sei. Während bei einem Arbeitnehmer mit geringem
    Einkommen unter Umständen das gesamte Gehalt unpfändbar sei, verhielte es sich
    bei einem Selbständigen gleichen Einkommens anders.... weiter

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