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Pflanzenschutz - Sachkundenachweis für Kleinbauern

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Deutschen Bundestag
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  1. Aloitti 2013
  2. Keräys valmis
  3. Lähetetty
  4. Valintaikkuna
  5. Valmis

Tämä on online-vetoomus des Deutschen Bundestags .

Der Deutsche Bundestag möge beschliessen, dass das Pflanzenschutzgesetz wie folgt abgeändert wird:- Kleinbauern mit einer Landfläche unter 1 oder 2 Hektar dürfen ausnahmsweise die für den Haus- und Kleingartenbereich zugelassenen Pflanzenschutzmittel ohne Sachkundenachweis verwenden.und/oder- Natürliche Pflanzenschutzmittel, die aus frei wachsenden Pflanzenteilen ohne fremde Zusatzstoffe hergestellt werden, wie z.B. Brennesseljauche, dürfen ohne Sachkundenachweis verwendet werden.

Perustelut

Das aktuelle Pflanzenschutzgesetz schreibt vor, dass zum Ausbringen von Pflanzenschutzmitteln im gewerblichen Bereich ein Sachkundenachweis erforderlich ist. Dieser Sachkundenachweis ist alle drei Jahre zu erneuern. Die Kosten für Kurs und Prüfung betragen zwischen 350.- und 600.- Euro., dazu kommt der Verdienstausfall für die Zeitdauer des Kurses, sowie Anreisekosten.Es ist gut und richtig, das Ausbringen von Pflanzenschutzmitteln zu regulieren und einzuschränken. Das neue Pflanzenschutzgesetz stellt aber für Kleinstbauern und kleine Nebenerwerbslandwirte, insbesondere Ein-Mann-Betriebe, eine unverhältnismässig hohe Hürde dar. Auch wer Pflanzenschutz mit natürlichen Mitteln, z.B. Brennesseljauche, betreiben möchte, muss laut Verordnung (EG) Nr. 1107/2009 Art. 2, Abs. 2. einen solchen Sachkundenachweis erbringen. Als Alternative bleibt nur, Pflanzenschutz auf Lohnunternehmer zu übertragen, oder darauf zu verzichten. Ob es im Sinne der Natur ist, wenn Pflanzen von Krankheiten oder Schädlingen dahingerafft werden, oder sich diese auf benachbarte Felder ausbreiten, weil auf Pflanzenschutzmittel verzichtet wird, bleibt die Frage.

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Uutiset

  • Pet 3-17-10-7827-050336

    Pflanzenschutz
    Der Deutsche Bundestag hat die Petition am 04.12.2014 abschließend beraten und
    beschlossen:

    Das Petitionsverfahren abzuschließen, weil dem Anliegen nicht entsprochen werden
    konnte. Begründung

    Der Petent möchte eine Ausnahme für Kleinbauern dahingehend erreichen, dass sie
    die für den Haus- und Kleingartenbereich zugelassenen Pflanzenschutzmittel ohne
    den gesetzlich vorgeschriebenen Sachkundenachweis verwenden dürfen.
    Er trägt vor, dass als Alternative auch eine Regelung in Betracht komme, nach der
    natürliche Pflanzenschutzmittel, die aus frei wachsenden Pflanzenteilen ohne fremde
    Zusatzstoffe hergestellt werden, wie z. B. Brennnesseljauche, ohne
    Sachkundenachweis... enemmän

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