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Petitionen har nekats
Detta är en online-petition des Deutschen Bundestags.
Framställningen är riktad till: Petitionsausschuss des Deutschen Bundestags
Der Deutsche Bundestag möge beschließen, dass auch die Eltern von der Zahlung des Beitragszuschlags für Kinderlose in der Pflegeversicherung befreit werden, deren Kind durch Fehl- oder Totgeburt auf die Welt gekommen ist.
Orsak
Kinderlose Mitglieder der sozialen Pflegeversicherung müssen seit dem 1. Januar 2005 zusätzlich zum "normalen" Beitragssatz einen Beitragszuschlag von 0,25 Beitragssatzpunkten entrichten (§ 55 Abs. 3 SGB XI). Als kinderlos gelten dabei solche Eltern, die nie ein lebendes Kind zu Welt gebracht haben. Durch den nachgeburtlichen Tod geht die Elterneigenschaft nicht verloren, durch den vorgeburtlichen aber schon. Diese Vorschrift trägt in das Sozialrecht eine vor dem Grundgesetz nicht haltbare Differenzierung von Leben vor und nach der Geburt ein. Der Ansatz, dass bewusst und freiwillig kinderlose Eltern wegen Ausfalls des familiären Unterstützungssystems einen zusätzlichen Beitrag zur Finanzierung der Sozialsysteme im Pflegefall leisten sollen, ist durchaus nachvollziehbar. Aber faktisch fällt dieses Unterstützungssystem auch bei den Eltern aus, bei denen die Kinder vor dem Pflegefall versterben und zu diesem Zeitpunkt auch noch keine SV-Beiträge geleistet haben. Die Unterscheidung danach, ob das Kind bei Geburt gelebt hat, ist damit nicht sachgerecht. Darüber hinaus bedeutet diese Differenzierung eine weitere Verletzung der ohnehin schon gestraften Eltern. Dass in der heutigen Gesellschaft der vorgeburtliche Tod als Realität keine Stimme hat, gerne verharmlost und "totgeschwiegen" wird, ist Fakt. Umso wichtiger ist es, dass der Gesetzgeber anerkennt, dass dort ein lebender Mensch existiert hat (auch wenn er noch nicht geboren war).
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ladda ner (PDF)Information om petitionen
Petition startade:
2016-09-02
Petitionen avslutas:
2016-10-24
Region:
Tyskland
Kategori :
Nyheter
-
Pet 2-18-15-8292-035014
Pflegeversicherung - Beiträge -
Der Deutsche Bundestag hat die Petition am 30.03.2017 abschließend beraten und
beschlossen:
Das Petitionsverfahren abzuschließen, weil dem Anliegen nicht entsprochen werden
konnte.
Begründung
Der Deutsche Bundestag möge beschließen, dass auch die Eltern von der Zahlung
des Beitragszuschlags für Kinderlose in der Pflegeversicherung befreit werden,
deren Kind durch Fehl- oder Totgeburt auf die Welt gekommen ist.
Zu den Einzelheiten des Vortrags des Petenten wird auf die Unterlagen verwiesen.
Die Eingabe war als öffentliche Petition auf der Internetseite des Deutschen
Bundestages eingestellt. Es gingen 51 Mitzeichnungen... vidare
Debatt
Inga KONTRA-argument än.