60 Unterschriften
Der Petition wurde entsprochen
Dies ist eine Online-Petition des Deutschen Bundestags.
Petition richtet sich an: Deutschen Bundestag
Mit der Petition soll erreicht werden, dass der Medizinische Dienst der Krankenkassen besonders in Fällen, für die ein Eilantrag auf Leistungen der Pflegversicherung vorliegt, durch Ausführungsbestimmungen verpflichtet wird, die Pflegstufe umgehend, d. h., innerhalb von 3 Tagen festzulegen.
Begründung
Anlass für den Vorschlag ist die gemeinhin bekannte Verzögerung bei der Bearbeitung durch den MDK. Anträge auf Leistung der Pflegeversicherung werden durch den MDK innerhalb eines Zeitraums von 2-3 Monaten bearbeitet und es kommt danach zu einer Festlegung der Pflegestufe. Während es grundsätzlich geregelt ist, dass die Leistung rückwirkend ab Antragsdatum zu zahlen ist, wenn die Pfegestufe anerkannt ist, gibt es eine erhebliche Lücke, die besonders alte Patienten in unzulässiger Weise benachteiligt und die deren Angehörige in eine Schuldenfalle treibt. Ist die Akutversorgung des Patienten im Krankenhaus abgeschlossen, wird dieser in die Pflege entlassen. Da dieser Vorgang unter Umständen innerhalb eines sehr kurzen Zeitraums erfolgen kann, gibt es die Möglichkeit über den Sozialdienst des Krankenhauses einen Eilantrag auf Erteilung einer vorläufigen Pflegestufe zu stellen. Sollte dieser, was immer häufiger vorkommt, vom MDK abgelehnt werden, bekommt der Patient keinerlei Leistungen bis der MDK im Normalfall nach Widerspruch nach 2-3 Monaten seine Beurteilung abgegeben hat. Sollte der Patient während dieser Zeit versterben, bleiben die Angehörigen auf den Kosten sitzen. Dieser Umstand ist m. E. unhaltbar und mit dem GG nicht vereinbar. Im Sinne der Gleichbehandlung von Anspruchberechtigten hat der MDK geeignete Maßnahmen zu ergreifen um die Ansprüche der Berechtigten zu sichern.
Link zur Petition
Abrisszettel mit QR Code
herunterladen (PDF)Angaben zur Petition
Petition gestartet:
24.10.2008
Petition endet:
06.01.2009
Region:
Deutschland
Kategorie:
Neuigkeiten
-
Erfolg: Der Petition wurde entsprochen
am 08.06.2017Hans-Jürgen Jakubeit Pflegeversicherung Leistungen Der Deutsche Bundestag hat die Petition am 02.07.2009 abschließend beraten und
beschlossen: Das Petitionsverfahren abzuschließen, weil dem Anliegen überwiegend entsprochen
worden ist.
Begründung Mit der Petition soll erreicht werden, dass der Medizinische Dienst der Kranken-
kassen besonders in Fällen, für die ein Eilantrag auf Leistungen der Pflegever-
sicherung vorliegt, durch Ausführungsbestimmungen verpflichtet wird, die Pflegestufe
umgehend, d. h. innerhalb von drei Tagen festzulegen.
Der Petent erläutert, dass Anlass für den Vorschlag die gemeinhin bekannte Ver-
zögerung bei der Bearbeitung durch den "Medizinischen Dienst der Krankenkassen"
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Debatte
Noch kein CONTRA Argument.