138 signatures
The petition is denied.
Dies ist eine Online-Petition des Deutschen Bundestags.
Petition is addressed to: Petitionsausschuss des Deutschen Bundestags
Der Deutsche Bundestag möge beschließen, in § 39 SGB XI eine klarstellende Regelung einzufügen, so dass Leistungen durch die Pflegekassen bei sogenannter "ehrenamtlicher Ersatzpflege" nicht auf einen Tagessatz gekürzt werden können, der aus dem Pflegegeldbetrag des jeweiligen Pflegegrades errechnet wird.
Reason
Zu der Thematik hatte das Bundessozialgericht, Urteil vom 12.7.2012, B 3 P 6/11 R, zuletzt geurteilt und festgestellt, dass Leistungen bei nicht erwerbsmäßig ausgeübter Angehörigenersatzpflege nicht in entsprechender Anwendung der Vorschriften über das Pflegegeld für selbst beschaffte Pflegehilfen durch einen anteiligen Tageshöchstsatz beschränkt sind.Entgegen dieser Rechtsprechung wurden durch die Pflegekassen fortlaufend Kürzungen in diesem Sinne vorgenommen. Die entsprechende Leistungsvorschrift (Rundschreiben) wurde auch zu keinem Zeitpunkt abgeändert. Auch in den 3 Jahren nicht, wo die vom BSG beurteilte Fassung des § 39 SGB XI galt. Zu vermuten wäre also fortgesetzter Rechtsbruch wider besseres Wissen. Zu vermuten ist auch, dass keinerlei Korrekturen der rechtswidrigen Verwaltungsakte von Amts wegen vorgenommen wurden. Bis heute wird im Rundschreiben eine Rechtsauffassung vertreten und für verbindlich erklärt, die das BSG für rechtswidrig erkannt hat. Neuerdings behaupten die Pflegekassen, die Rechtsprechung des BSG sei nicht mehr anwendbar, da sich durch Abänderung des § 39 SGB XI, insbesondere was den Maximalzeitraum für die Inanspruchnahme der Leistung betrifft, die Rechtslage maßgeblich geändert habe.Da die Pflegekassen also offenbar nicht Willens sind, die Rechtsprechung des BSG umzusetzen, sollte der Bundestag hier gesetzgeberisch handeln.
Link to the petition
Tear-off stub with QR code
download (PDF)Petition details
Petition started:
01/17/2017
Petition ends:
02/22/2017
Region:
Germany
Topic:
News
-
Beschluss des Petitionsausschuss des Deutschen Bundestags
on 14 Aug 2018Pet 2-18-15-8291-038802 Pflegeversicherung - Leistungen -
Der Deutsche Bundestag hat die Petition am 07.06.2018 abschließend beraten und
beschlossen:
Das Petitionsverfahren abzuschließen, weil dem Anliegen nicht entsprochen werden
konnte.
Begründung
Mit der Petition wird gefordert, in § 39 Elftes Buch Sozialgesetzbuch eine
klarstellende Regelung einzufügen, so dass Leistungen durch die Pflegekassen bei
sogenannter "ehrenamtlicher Ersatzpflege" nicht auf einen Tagessatz gekürzt werden
können, der aus dem Pflegegeldbetrag des jeweiligen Pflegegrades errechnet wird.
Zur Begründung wird ausgeführt, dass die Pflegekassen bei Verhinderungspflege
durch nahe Angehörige die Leistung nach der Dauer der Verhinderungspflege
tageweise bemessen und damit... further
Debate
No CONTRA argument yet.