Région: Allemagne

Pflegeversicherung - Verankerung der Pflegestufe 0 im SGB XI

Le pétitionnaire n'est pas public
La pétition est adressée à
Deutschen Bundestag
210 Soutien 210 en Allemagne

Le processus de pétition est terminé

210 Soutien 210 en Allemagne

Le processus de pétition est terminé

  1. Lancé 2013
  2. Collecte terminée
  3. Soumis
  4. Dialogue
  5. Terminée

Il s'agit d'une pétition en ligne des Deutschen Bundestags.

Der Deutsche Bundestag möge beschließen, dass die sogenannte Pflegestufe 0 (meist bei Demenz- oder Alzheimer-Erkrankten) als im SGB XI verankerte - textlich vorgesehene - Leistung in Anspruch genommen werden kann. Bisher wird nur auf die Pflegestufen 1-3 verwiesen.

Raison

Demographisch wissen wir, dass es immer mehr ältere Menschen gibt und geben wird, die allein oder als Paar immer mehr auf die Hilfe der Angehörigen angewiesen sind, auch wenn sie die Pflegekriterien für die Pflegestufe 1 noch nicht erfüllen. Und es ist gut, für die Pflegekassen und vor allem für die alten Menschen, dass sie so lange als möglich in ihrer gewohnten Umgebung leben.Das PflegeZG ist ein guter Ansatz, doch wurde die Pflegestufe 0 sozusagen "vergessen".Wie soll ein Angehöriger das PflegeZG in Anspruch nehmen können, wenn das Gesetz die Pflegestufe 0 nicht in das Gesetz mit einbezieht?Gerade Demenzkranke bedürfen, wie wir alle wissen, besonderer Fürsorge und Aufsichtspflicht. Und es ist nicht einfacher für die Angehörigen, wenn sie nicht aus dem Job aussteigen können, nur weil das Gesetz es nicht explizit erwähnt hat. Ich bitte um Mitzeichnung meiner Petition.

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Actualités

  • Pet 2-17-15-829-052351Pflegeversicherung
    Der Deutsche Bundestag hat die Petition am 03.07.2014 abschließend beraten und
    beschlossen:
    Die Petition der Bundesregierung - dem Bundesministerium für Gesundheit - als
    Material zu überweisen.
    Begründung
    Mit der Petition wird das Anliegen verfolgt, dass Angehörige auch für die Pflege von
    Pflegebedürftigen in der sogenannten Pflegestufe 0 einen Anspruch auf Freistellung
    von der Arbeitsleistung nach § 3 Gesetz über die Pflegezeit (Pflegezeitgesetz -
    PflegeZG) erhalten.
    Zu den Einzelheiten des Vortrags der Petentin wird auf die von ihr eingereichten
    Unterlagen verwiesen.
    Die Eingabe war als öffentliche Petition auf der Internetseite des Deutschen Bundes-
    tages eingestellt. Es gingen 210 Mitzeichnungen sowie... plus loin

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