Petition richtet sich an:
Oberbürgermeister Marcus König
Pflichtige Bereitstellung von Rettungs-Festnetztelefonie in Mehrfamilienhäusern
In Nürnberg soll jeder Eigner von Mehrfamilienhäusern die gesetzliche Pflicht haben zumindest ein solches Festnetztelefon an gut einsehbarer und zugänglicher Stelle des Treppenhauses einzurichten und bereitzustellen, welches für die Absetzung von Notrufen geeignet ist.
Begründung
Zweck solcher Telefonanlage ist,vor dem Hintergrund abnehmender Festnetztelefonieverfügbarkeit in Wohnungen und Wohnungsumfeldern und gleicherorts nicht hinlänglich funktionszuverlässiger Internettelefonie, die nötige Sicherstellung von Notrufabsetzmöglichkeiten für Mehrfamilienhausbewohner- und -besucherschaft.
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Bitte unterstützen Sie auch meine anderen Petitionen! Besten Dank.
»HINWEIS«
Bezielte Petitionseingabe beim Oberbürgermeister besitzt nicht Gesetzgebungskompetenz, ist jedoch unerlässliche Stimulierung des öffentlichen Diskurses im Vorfeld der Initiierung eines gesetzgebenden Bürgerentscheids.