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Pflichtiger Delinquenzschutz von Mehrparteienwohnhäusern in Nürnberg
Durch Verordnung soll es den Eigentümern und Besitzern von Wohnungen, die Teil von Mehrfamilien-/Mehrparteienwohngebäuden sind, obliegen gemacht sein, jede Wohnungsabschlusstür an der Türblattaußenseite an gut einsehbarer Stelle mit einer Beschilderung stets ausgestattet zu halten, die leserlich Kunde gibt von der Video- und Alarmüberwachtheit der jeweiligen Wohnung. Gleiches soll gelten für Wohngebäudezugangs-, Wohnhausversorgungsraum, und Gemeinschaftsnutzungsraumtüren.
Orsak
Zweck solcher pflichtigen Beschilderung ist die auf Täterabschreckung konzipierte Sicherstellung und Besserung wirksamen Schutzes von Bewohnerschaften, insbesonders wehrschwachen Personen, vor in Wohngebäuden geplant oder spontan begangenen Delinquenzen (Einbruch, Vandalismus, Raub, Diebstahl, Hausfriedensbruch, Mord, etc.).
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Petition wurde nicht eingereicht
den 2.11.2023Liebe Unterstützende,
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Debatt
Inga KONTRA-argument än.