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Vetoomusprosessi saatiin päätökseen
Tämä on online-vetoomus des Deutschen Bundestags .
Vetoomus on osoitettu: Petitionsausschuss des Deutschen Bundestags
Mit der Petition wird gefordert, dass Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz § 1 dahingehend zu präzisieren, das mit dem Antidiskriminierungsverbot bezüglich des Alters auch Kinder bzw. deren Familien geschützt werden, insbesondere was die Erlangung von Wohnraum (§2 Abs. 8) betrifft.
Perustelut
Als Familie mit 6 Kindern teilte uns ein Makler mit, der Eigentümer eines für uns interessanten Hauses wünscht keine Familien mit Kindern als Mieter. Er wünsche sich vielmehr einen Gastprofessor mit Publikumsverkehr als Mieter (das entsprechende Haus hatte 7 Zimmer auf 200 m²).Ein solches Verhalten ist kein Einzelfall und reiht sich nahtlos ein in die neuartige Dienstleistung von kinderfreien Hotels.Das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG) schützt derzeit nahezu alle denkbaren Minderheiten u.a. vor Vermieterwillkür, allerdings offenbar (noch) nicht Familien.Dabei heißt es in §1 AGG, man darf nicht wegen seines Alters benachteiligt werden.Nach §2 Abs.8 AGG gilt dies auch für die Beschaffung von Wohnraum.Alter muss in diesem Zusammenhang auch ein „junges“ Lebensalter meinen und somit inhärent auch Familien, in denen Kinder aufwachsen.Für möglicherweise befürchtete Schäden durch Kinder als Mitmieter gibt es hinreichende gesetzliche Regelungen zur Sicherheit der Vermieter.
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Vetoomus alkoi:
16.11.2019
Vetoomus päättyy:
12.12.2019
Alueella:
Saksa
Aihe:
Uutiset
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Beschluss des Petitionsausschuss des Deutschen Bundestags
ajankohtana 28.11.2020
Väittely
Ei vielä väitteitä vastaan