Petition richtet sich an:
Deutscher Bundestag Petitionsausschuss
Bei öffentlichen Ausschreibungen wird die Entscheidung zur Auftragsvergabe in erster Linie über den Preis entschieden. Die Qualität bisheriger Arbeiten und Referenzen spielen dabei eine untergeordnete Rolle. Dazu müssen eine Vielzahl vorgegebener Formblätter bearbeitet und unterzeichnet werden. Diese vom Gesetzgeber vorgeschriebene Praxis führt leider zu Preisdumping und ist damit marktschädigend. Eine Auftragsvergabe an Bewerber im mittleren Preissegment wäre wesentlich zielführender, weil er Anbieter in diesem Fall dazu veranlassen würde, faire und realistische Angebote abzugeben. Auch für die ausschreibende Seite wäre dies von Vorteil, weil unter dieser grundsätzlich faireren Voraussetzung auch mit mehr qualifizierten Bewerbern gerechnet werden kann. Ein realistisches sowie faires Angebot unterliegt in der Regel den durch die aktuell gesetzlichen Vorgaben begünstigten Billig-Angeboten. Ein hoher Bewerbungsaufwand bei gleichzeitig äusserst geringer Chance auf eine Auftragserteilung schreckt qualifizierte Anbieter ab.
Begründung
Ich selbst habe als Selbständiger schon mehrfach die Erfahrung gemacht, dass ich mit marktüblichen Preisen bei öffentlichen Ausschreibungen keine Chance auf eine Auftragserteilung habe. Ausserdem werden durch den hohen Konkurrenzdruck Anbieter indirekt zu Angeboten gedrängt, die deutlich unter dem marktüblichen Niveau liegen und zum dauerhaften Erhalt der eigenen Betriebsführung nicht genügen.