Private Krankenversicherung - Erstattung medizinisch verordneter Heil- und Hilfsmittel

Indiener niet openbaar
Petitie is gericht aan
Deutschen Bundestag
103 Ondersteunend 103 in Duitsland

De petitie werd geweigerd

103 Ondersteunend 103 in Duitsland

De petitie werd geweigerd

  1. Begonnen 2014
  2. Handtekeningeninzameling voltooid
  3. Ingediend
  4. Dialoog
  5. Beëindigd

Dit is een online petitie des Deutschen Bundestags .

Der Deutsche Bundestag möge beschließen,Das medizinisch verordnete Hilfsmittel in der PKV erstattet werden.

Reden

In der PKV werden verordnete medizinische Hilfsmittel gar nicht oder nur auf Kulanz erstattet. Dieselben Hilfsmittel werden nach dem Heil- und Hilfsmittelkattalog in der GKV erstattet. Hier besteht ein Handlungsbedarf. Sollte ein medizinisch verordnetes Hilfsmittel vom Facharzt per Rezept verordnet sein und es kosten Geld, so wird es gar nicht oder nur auf Kulanz erstattet. Sollte hier ein PKV Versicherter nicht gerade Geld im Überfluss haben, kann er sich das Hilfsmittel nicht leisten. Was in der GKV Pflicht ist (Hilfsmittelkattalog), und einen gesetzlich Versicherten zusteht, ist in der PKV wenn überhaupt auf guten Willen. Hier sollte die PKV verpflichtet werden, die Hilfsmittel ebenso zu erstatten. Da hier eine Ungleichbehandlung statt findet. Der eine GKV hat einen Anspruch und der andere PKV nicht. Hier ist eine Lücke in der Medizinischen Versorgung.

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Nieuws

  • Pet 2-18-08-7613-010806

    Private Krankenversicherung
    Der Deutsche Bundestag hat die Petition am 21.05.2015 abschließend beraten und
    beschlossen:

    Das Petitionsverfahren abzuschließen, weil dem Anliegen nicht entsprochen werden
    konnte. Begründung

    Mit der Petition wird gefordert, dass verordnete Hilfsmittel in der privaten
    Krankenversicherung erstattet werden.
    Zur Begründung wird ausgeführt, dass verordnete medizinische Hilfsmittel von der
    privaten Krankenversicherung (PKV) gar nicht oder nur aus Kulanz erstattet würden,
    während sie nach dem Heil- und Hilfsmittelkatalog der gesetzlichen
    Krankenversicherung (GKV) geleistet würden.
    Zu den Einzelheiten des Vortrags des Petenten wird auf die... verder

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