Private Krankenversicherung - Wechsel-Möglichkeit in die GKV für Bezieher von ALG II bzw. Grundsicherung

Petent/in nicht öffentlich
Petition richtet sich an
Petitionsausschuss des Deutschen Bundestags
44 Unterstützende 44 in Deutschland

Der Petition wurde nicht entsprochen

44 Unterstützende 44 in Deutschland

Der Petition wurde nicht entsprochen

  1. Gestartet 2017
  2. Sammlung beendet
  3. Eingereicht
  4. Dialog
  5. Beendet

Dies ist eine Online-Petition des Deutschen Bundestags.

  1. Den gesetzlichen Krankenversicherungen aufzuerlegen, Bezieher von ALG II und Grundsicherung grundsätzlich aufzunehmen, unabhängig von ihrer vorherigen Versicherung. Wer nach dem Bezug von ALG II die Beiträge für die PKV nicht mehr bezahlen kann, sollte die Möglichkeit bekommen, in die GKV zu wechseln.oder 2. die Vereinbarung des Verbandes der Privaten KV mit den ärztlichen Vereinigungen hinsichtlich Abrechnung beim Basistarif mit Faktor 1,2 bzw 2,0 als gesetzwidrig zu erklären.

Begründung

Als früherer Selbständiger (seit 1981 in der PKV versichert) konnte ich nicht in die GKV wechseln, nachdem ich in den Hartz-IV-Bezug "abgerutscht" bin. Meine alte private KV hat mich erst nach Einschaltung eines Anwalts in den Basistarif aufgenommen. Der Beitrag wurde um 50% reduziert, und das JC bezahlt diesen Betrag.Nun habe ich immer wieder dieselben Probleme, es ist fast unmöglich, einen Arzt zu finden, der mich behandelt, geschweige denn zeitnahe Behandlungstermine zu bekommen.Der Verband der privaten KV hat mit der Kassenärztlichen Vereinigung ein Abkommen getroffen, dass für Patienten im Basistarif nur noch der 1,2 fache Gebührensatz abgerechnet werden kann (Zahnarzt mit 2,0 fach). In der Praxis ist es aber so, dass Kassenärzte sich regelmäßig weigern, mich zu diesem Satz zu behandeln. Ich habe bereits zweimal den Hausarzt wechseln müssen. Bei Zahnärzten bekommt man zu 100% die Auskunft, dass man mich nur dann behandelt, wenn ich vorher unterschreibe, dass ich die Differenz zwischen 2,0 und 2,3 bzw. 2,5 fachem Faktor selbst bezahle.Durch diese Vereinbarung wird in der Praxis die Absicht des Gesetzgebers unterlaufen, mit der Schaffung des Basistarifes den ehemals privat krankenversicherten ALG-II-Empfänger bzw. Empfänger von Alters-Grundsicherung eine der GKV entsprechende, menschenwürdige Heilfürsorge zu garantieren.Es ist mir bekannt, dass dieses Thema bereits im Zusammenhang einer Petition diskutiert wurde, siehe hier: http://webarchiv.bundestag.de/archive/2013/0118/presse/hib/2011_03/2011_087/03.html# . Hier wird u.a. ausgeführt: "Die Regierung fügt hinzu, ihr seien ”einzelne Fälle“ bekannt, in denen Vertragsärzte und –zahnärzte die Behandlung von Basistarifversicherten abgelehnt hätten."Einzelne Fälle? Das ist einfach lächerlich, spätestens heute kann von Einzelfällen nicht mehr die Rede sein - nach meiner persönlichen Erfahrung tritt dieses Problem bei 90 % aller Ärzte und 100 % aller Zahnärzte auf, ich kenne aus entsprechenden Internetforen zahllose Fälle, in denen andere dieselben Erfahrungen machen.Selbst Ärzte, die von den kassenärztlichen Vereinigungen als Alternativen benannt werden, behandeln z.T. gar nicht zum Basistarif bzw. wimmeln solche Patienten mit Hinweis auf "nächster Termin in 3 Monaten" etc. ab.Der Gesetzgeber hat den PKV den Basistarif gesetzlich vorgeschrieben, und der Verband der PKV geht dann hin und trifft zum Nachteil der Versicherten eine Vereinbarung mit den kassenärztlichen Vereinigungen, um bei dem ungeliebten Basistarif Kosten zu sparen, aber fast kein Arzt hält sich an diese Vereinbarung! Davon abgesehen, wehren sich die PKV mit Händen und Füßen gegen jeden, der in den Basistarif will, auch dann, wenn sie zur Aufnahme verpflichtet sind (ich habe 4 Ablehnungen von PKVs bekommen). Im übrigen wäre es für den Gesetzgeber wohl auch kostengünstiger, denn als ALG II-Bezieher bekomme ich heute vom Jobcenter monatlich €382,43 für die PKV u. Pflegeversicherung, bei der AOK würde das nur ca €180 kosten

Link zur Petition

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Neuigkeiten

  • Pet 2-18-15-7613-042983 Private Krankenversicherung

    Der Deutsche Bundestag hat die Petition am 27.06.2019 abschließend beraten und
    beschlossen:

    Das Petitionsverfahren abzuschließen, weil dem Anliegen nicht entsprochen werden
    konnte.

    Begründung

    Mit der Petition wird gefordert, dass Bezieher von ALG 2 die Möglichkeit haben, in
    die GKV zu wechseln und/oder die begrenzte Abrechnungsmöglichkeit im Basistarif
    für gesetzwidrig zu erklären.

    Wegen der Einzelheiten des Vortrags des Petenten wird auf die Unterlagen
    verwiesen.

    Die Eingabe war als öffentliche Petition auf der Internetseite des Deutschen
    Bundestages eingestellt. Es gingen 44 Mitzeichnungen sowie 7 Diskussionsbeiträge
    ein.

    Das Ergebnis der parlamentarischen Prüfung stellt sich auf der... weiter

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