Private Krankenversicherung - Wechselmöglichkeit für vormalig privat versicherte Auszubildende in den Ausbildungstarif der GKV

Petent/in nicht öffentlich
Petition richtet sich an
Deutschen Bundestag
79 Unterstützende 79 in Deutschland

Der Petition wurde nicht entsprochen

79 Unterstützende 79 in Deutschland

Der Petition wurde nicht entsprochen

  1. Gestartet 2015
  2. Sammlung beendet
  3. Eingereicht
  4. Dialog
  5. Beendet

Dies ist eine Online-Petition des Deutschen Bundestags.

Der Deutsche Bundestag möge beschließen, dass Auszubildende, die 1. über 25 Jahre alt sind,2. noch nie in einer gesetzlichen KV waren und3. eine vollschulische Ausbildung absolvierenkünftig die Möglichkeit haben, in einer gesetzlichen KV versichert zu werden.

Begründung

  1. Das BVerfG hat die Entscheidung zur Gewährung des Kindergeldes über 25 Jahre hinaus nicht angenommen (vgl. 2 BvR 646/14).2. Damit entfällt für Kinder über 25 Jahre, die über ihre Eltern in der privaten KV versichert sind, auch der Beihileanspruch.3. Auszubildende in einer vollschulischen Ausbildung (z. B. Erzieherin) müssen dann in der privaten KV den vollen Beitrag zahlen. Gegenüber anderen Auszubildenden verletzt dies den Gleichheitsgrundsatz.4. Studenten haben dafür extra die studentische KV.5. In der dualen Ausbildung gibt es das Problem nicht.

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Neuigkeiten

  • Pet 2-18-15-7613-027625Private Krankenversicherung
    Der Deutsche Bundestag hat die Petition am 29.06.2017 abschließend beraten und
    beschlossen:
    Das Petitionsverfahren abzuschließen, weil dem Anliegen nicht entsprochen werden
    konnte.
    Begründung
    Mit der Petition wird gefordert, Kindern, die bislang über die Beihilfeberechtigung der
    Eltern und eine ergänzende private Restkostenversicherung abgesichert waren, ein
    Zugangsrecht zur gesetzlichen Krankenversicherung zu eröffnen, wenn deren
    Beihilfeberechtigung mit Vollendung des 25. Lebensjahres endet und sie sich zu
    diesem Zeitpunkt in einer schulischen Ausbildung befinden.
    Zu den Einzelheiten des Vortrags des Petenten wird auf die von ihm eingereichten
    Unterlagen verwiesen.
    Die Eingabe war als öffentliche... weiter

Noch kein PRO Argument.

Noch kein CONTRA Argument.

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