Produktsicherheit - Flexible-fuel-Technik für Neufahrzeuge

Petent/in nicht öffentlich
Petition richtet sich an
Deutschen Bundestag

114 Unterschriften

Der Petition wurde nicht entsprochen

114 Unterschriften

Der Petition wurde nicht entsprochen

  1. Gestartet 2011
  2. Sammlung beendet
  3. Eingereicht
  4. Dialog
  5. Beendet

Dies ist eine Online-Petition des Deutschen Bundestags.

Petition richtet sich an: Deutschen Bundestag

Der Deutsche Bundestag möge beschließen, Fahrzeughersteller zu verpflichten, 1. Neufahrzeuge, die in Deutschland verkauft werden sollen, mit flexible-fuel-Technik auszustatten, so dass diese mit einem beliebigen Gemisch aus 95 Oktan Benzin und Ethanol fahren können. 2. für verkaufte KFZ detaillierte Angaben zu Ethanoltauglichkeit (z. B. maximale Beimischung) und zu eventuellen nicht ethanoltauglichen Teilen zu machen.

Begründung

Durch eine konsequente Einführung der flexible-fuel-Technik wird der Autofahrer, der ein neues Auto kauft, unabhängig von fossilem Brennstoff. Flexible-fuel-Fahrzeuge können durch Techniken wie Kraftstoff-Vorwärmung oder Motor-Vorwärmung auch bei Minusgraden mit reinem Ethanol ohne Benzinanteil problemlos gestartet werden. Sollte Benzin in Zukunft unbezahlbar werden, so können Besitzer dieser Fahrzeuge dann in Zukunft auch mit reinem Ethanol fahren. Alternativ zur einer Verpflichtung eignen sich natürlich auch Steuerbegünstigungen solcher Fahrzeuge als Lockmittel. Da flexible-fuel Fahrzeuge auch weiterhin mit Benzin betrieben werden können, erhält der Verbraucher die Freiheit, zu entscheiden, was er tankt. Wichtig ist auch, daß die Halter von bestehenden Fahrzeugen informiert werden, wie viel Ethanol als Beimischung diese vertragen oder, wenn das Fahrzeug kein Ethanol verträgt, welche Teile schuld sind, so daß Werkstätten oder Bastler eventuell diese gezielt austauschen können um das Fahrzeug ethanoltauglich zu machen. Die DAT-Liste zur E10-Tauglichkeit ist schon ein Anfang, aber viele E10 taugliche Fahrzeuge können ohne Umrüstung auch mit weit höherem Ethanolanteil betrieben werden, ohne daß Probleme auftreten. Bei anderen Fahrzeugen sind vielleicht auch nur einzelne Teile auszutauschen, um Ethanol tanken zu können, so daß sich die Umrüstkosten in Grenzen halten. Es ist auch wichtig zu wissen, was für Schäden an eventuellen nicht ethanoltauglichen Teilen entstehen können, um das Risiko besser abschätzen zu können und ob es sich lohnt, umzurüsten, oder ob man (z.B. bei alten Autos) noch die Restlebensdauer von nicht ethanolfähigen Teilen ausnutzen sollte, bevor etwas (z.B. bei Defekt) ausgetauscht wird. Der Verbraucher braucht einfach mehr Information, um entscheiden zu können, ob es sich für ihn lohnt.

Angaben zur Petition

Petition gestartet: 19.04.2011
Sammlung endet: 22.06.2011
Region: Deutschland
Kategorie:  

Neuigkeiten

  • Michael Meß

    Produktsicherheit

    Der Deutsche Bundestag hat die Petition am 10.05.2012 abschließend beraten und
    beschlossen:

    Das Petitionsverfahren abzuschließen, weil dem Anliegen nicht entsprochen werden
    konnte.

    Begründung

    Mit der Petition sollen Neufahrzeuge entweder verpflichtend mit Flexifluel-Technik
    angeboten oder der Einsatz der Technik steuerlich begünstigt werden. Ferner sollen
    bei Gebrauchtwagenverkäufen Angaben zur Ethanoltauglichkeit
    festgeschrieben
    werden.

    Zu dieser Petition, die auf der
    Internetseite des Deutschen Bundestages
    veröffentlicht wurde,
    liegen dem Petitionsausschuss 114 Mitzeichnungen sowie
    18 Diskussionsbeiträge vor. Es wird um Verständnis dafür gebeten, dass nicht auf
    alle vorgetragenen Gesichtspunkte eingegangen werden kann.

    Zur Begründung wird in der Petition ausgeführt, dass eine konsequente Einführung
    der Flexifluel-Technik den Autofahrer unabhängig von fossilem Brennstoff machen
    würde. Durch Kraftstoff- oder Motorvorwärmung seien Flexifluel-Fahrzeuge mit
    reinem Ethanol auch ohne Benzinanteil problemlos bei Minusgraden zu starten.

    Hinsichtlich der Mischung sei der Nutzer flexibel. Sollte sich der Benzinpreis in
    Zukunft anders entwickeln, könnten Fahrzeugbesitzer in Zukunft dann problemlos auf
    Ethanol umsteigen. Sie erhielten so mehr Entscheidungsfreiheit bei der
    Kraftstoffnutzung.

    Die Auflistung der deutschen Automobil-Treuhand GmbH über E10-taugliche
    Fahrzeuge sei schon ein Anfang. Viele PKWs könnten sogar ohne Umrüstung mit
    einem weitaus höheren Ethanol-Anteil betrieben werden. Bei anderen seien eventuell
    nur einzelne Teile auszutauschen, was die Umrüstkosten gering halten würden.
    Informationen, wie z. B. über Schäden, die durch nicht Ethanol-taugliche Teile
    entstehen könnten, erleichterten es dem Autofahrer zu entscheiden, ob sich die

    Umrüstung lohne, oder ob man die Restlebensdauer von nicht Ethanol-fähigen
    Teilen zunächst ausnutzen wolle.

    Der Petitionsausschuss holte zu der Petition eine Stellungnahme des zuständigen
    Bundesministeriums für W irtschaft und Technologie (BMW i) ein. Das Ergebnis der
    parlamentarischen Prüfung stellt sich unter Einbeziehung der Stellungnahme
    folgendermaßen dar:

    Die Forderung, die deutsche und ausländische Fahrzeugindustrie zu verpflichten,
    alle Benzinfahrzeuge als Flexifluel-Fahrzeuge anzubieten, kann aus Sicht des
    Petitionsausschusses
    nicht
    unterstützt werden,
    da
    die
    Zulassung
    von
    europarechtlichen
    Straßenfahrzeugen
    sind
    unterliegt. Diese
    Vorschriften
    technologieoffenen, d.h.
    für die Typgenehmigung von PKWs wird nicht die
    Verwendung bestimmter Technologien vorgeschrieben, sondern die einzuhaltenden
    Schadstoffgrenzwerte und die Sicherheitsvorgaben.

    Die
    deren
    über
    Angaben
    enthält
    Fahrzeugen
    von
    Betriebsanleitung
    Kraftstoffverträglichkeit. Neufahrzeuge, die Benzin tanken, sind in der Regel E10-
    tauglich. Eine Aufstellung zur E10-Verträglichkeit von Kraftfahrzeugen ist unter
    www.dat.de eingestellt. Zusätzliche Steuerbegünstigungen für PKWs sind weder bei
    der mit der Petition geforderten Anwendung der Flexifuel-Technik noch bei
    Verwendung anderer Biokraftstoffe nach dem Kraftfahrzeugsteuergesetz vorgesehen
    und auch nicht geplant. Nur solchen Fahrzeugen, die weniger als 50 Gramm CO2
    pro Kilometer emittieren, soll entsprechend den Vorhaben im Bereich Elektromobilität
    zeitlich befristet eine Steuerbefreiung für zehn Jahre zukommen.

    Zentrales Instrument zur Förderung der Verwendung von Biokraftstoffen ist die im
    Biokraftstoffquotengesetz enthaltene Vorschrift, die für die Jahre 2010 bis 2014
    jeweils eine energetische Gesamtquote von 6,25 % vorgibt. Daneben bestehen die
    Unterquoten für Diesel- und Ottokraftstoffe. Diesen Mindestanteil an Biokraftstoffen
    müssen Unternehmen der Mineralölwirtschaft bezogen auf
    ihren jährlichen
    Gesamtabsatz in Verkehr bringen.

    Den Mineralölunternehmen
    die
    sie
    entscheiden, wie
    zu
    frei
    es
    steht
    Biokraftstoffquote erfüllen, d. h. ob sie Biokraftstoffe zu fossilen Kraftstoffen
    beimischen oder
    reine Biokraftstoffe in Verkehr bringen. Jedoch dürfen nur
    Kraftstoffe angeboten werden, die die Anforderungen der jeweiligen deutschen oder
    europäischen Norm erfüllen. Ebenso wie Unternehmen in einer Marktwirtschaft über
    ihr Produktangebot entscheiden können, ist es auch ihre Aufgabe, die Preise dafür

    zu kalkulieren. Im Wettbewerb muss sich dann entscheiden, welche Angebote sich
    beim Verbraucher durchsetzen.

    Der biogene Anteil von Kraftstoffmischungen ist voll zu versteuern. Eine
    Differenzierung oder Befreiung zugunsten des biogenen Anteils wäre kaum
    praktikabel, da nach den Kraftstoffnormen lediglich ein zulässiger Höchstanteil für die
    Biokomponenten vorgegeben ist, d. h. B7 kann bis 7 Vol.-% Biodiesel enthalten, E5
    bis zu 5 Vol.-% Bioethanol und E10 bis zu 10 Vol.-% Bioethanol.

    reine Biokraftstoffe, wie
    reiner
    noch
    begünstigt werden
    Steuerlich
    nur
    besonders
    einige
    so
    genannte
    und
    Pflanzenöl
    Biodiesel/B 100
    oder
    die
    E85-Kraftstoff. Dabei
    Biokraftstoffe,
    förderungswürdige
    ist
    darunter
    von Beihilferegeln
    Steuerentlastung
    aufgrund
    jährlich
    zu
    überprüfen
    und
    gegebenenfalls anzupassen, um eine so genannte Überkompensation der Kosten zu
    vermeiden. In diese Berechnung geht auch ein Mehraufwendungsausgleich, z. B. für
    die erforderliche Fahrzeugumrüstung, ein.

    Der Petitionsausschuss empfiehlt vor dem Hintergrund der Ausführungen das
    Petitionsverfahren abzuschließen, weil dem Anliegen nicht entsprochen werden
    kann.

Kurz : Frankreich, Skandinavien, Schweiz, Tschechien und immer mehr EU- Länder steigen auf E-85 bis E-100 um. Nur BRD bleibt stuhr. Beste Beispile das USA, Mexico und Brasilien schon seit Jahrzehnten die technik benutzen und machen was für die Umwelt.

Noch kein CONTRA Argument.

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