Produktsicherheit mit Augenmaß: Kleinsthersteller vor Abmahnwelle und GPSR-Bürokratie schützen

Petition richtet sich an:
Deutscher Bundestag und Bundesregierung

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Petition richtet sich an: Deutscher Bundestag und Bundesregierung

Seit Dezember 2024 gilt die EU-Produktsicherheitsverordnung (GPSR) ohne jede
Ausnahme auch für Kleinsthersteller: Wer Kerzen zieht, Seife siedet, Schmuck
fertigt oder Deko näht und verkauft, muss eine dokumentierte Risikoanalyse
führen, technische Unterlagen vorhalten und Name, Postanschrift, E-Mail-Adresse
und Warnhinweise auf jedem Produkt anbringen. Wir fordern den Deutschen
Bundestag und die Bundesregierung auf:

  1. Sich auf EU-Ebene für vereinfachte Pflichten und Ausnahmen für Kleinsthersteller einzusetzen, damit Aufwand und Risiko des Produkts im Verhältnis stehen.
  2. Kostenpflichtige Abmahnungen wegen rein formaler Kennzeichnungsverstöße gegen Kleinstunternehmen gesetzlich auszuschließen, damit aus einem fehlenden Etikett kein Geschäftsmodell für Abmahnkanzleien wird.
  3. Kostenlose amtliche Mustervorlagen für Risikoanalyse und Kennzeichnung bereitzustellen, verbindlich anerkannt von der Marktüberwachung.

Begründung

An Selbstbedienungsständen, auf Wochenmärkten und in kleinen Onlineshops
verkaufen zehntausende Menschen selbst gefertigte Produkte, meist im
Nebenerwerb. Die GPSR behandelt sie wie Industriekonzerne: gleiche
Dokumentationspflichten, gleiche Kennzeichnungspflichten, keine Ausnahme nach
Größe. Die EU-Kommission war laut Verordnung verpflichtet, kleinen Unternehmen
mit praktischen Leitlinien zu helfen. Die im November 2025 veröffentlichten
Leitlinien bleiben nach Einschätzung von Verbänden und Fachanwälten weit
hinter diesem Anspruch zurück.

Gleichzeitig läuft seit Frühjahr 2025 eine Abmahnwelle: Wettbewerbsverbände
und Kanzleien prüfen systematisch Angebote auf fehlende Herstellerangaben,
einzelne Abmahnungen kosten über 1.600 Euro. Getroffen werden nicht die
großen Plattformhändler, sondern die Kerzenmacherin und der Hobbytischler,
die sich weder Rechtsabteilung noch Risikoberatung leisten können. Viele
geben auf, nicht weil ihre Produkte unsicher wären, sondern weil Papierkram
und Abmahnrisiko den Nebenerwerb unrentabel machen.

Produktsicherheit ist richtig. Aber eine Regel, die eine handgegossene Kerze
genauso behandelt wie ein Elektrogerät aus Massenproduktion, schützt keine
Verbraucher. Sie räumt nur die Marktstände leer.

Quellen:
https://www.selbstbedient.de/presse#politik (Faktensammlung mit Quellen)
https://www.hwk-ufr.de/artikel/neue-eu-produktsicherheitsverordnung-gpsr-78,0,6766.html
https://www.it-recht-kanzlei.de/achtung-abmahnung-fehlende-herstellerdaten-nach-gpsr.html
https://ohn.haendlerbund.de/recht/abmahnungen/gpsr-produktsicherheit-1600-euro-abmahnung-fehlender-pflichtkennzeichnung
https://www.noerr.com/de/insights/neue-leitlinien-der-kommission-zur-gpsr-prazisierungen-und-handlungsspielraume-fur-unternehmen

Vielen Dank für Ihre Unterstützung, Selbstbedient.de (Teller & Teller GbR), Küps
Frage an den Initiator

Angaben zur Petition

Petition gestartet: 07.08.2026
Sammlung endet: 06.02.2027
Region: Deutschland
Kategorie: Wirtschaft

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