La petición está dirigida a:
Deutscher Bundestag
Seit dem 1. Juli 2005 dürfen Vermögensanlagen nicht ohne einen Prospekt, dessen Veröffentlichung die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungen(BaFin) zuvor gestattet hat, öffentlich angeboten werden.
Eine Übervorteilung der Genossenschaften - auch Bürgerenergie-Genossenschaften ist durch das Entfallen der Prospektpflicht für diese unverhältnismäßig und stellt Gleichheitsgrundsätze infrage.
Razones.
Anleger sollten sich auch bei Genossenschaften, die Finanzprodukte anbieten auf eine Prospekt-basierte Genehmigung durch die BaFin stützen können, um das Anleger-Risiko einschätzen zu können.
Diese bestehende Regelung führt zu einer Ausuferung in der Genossenschaftsdichte, insbesondere hinsichtlich der Bürgerbeteiligung an Klimaschutzmaßnahmen. Diese Bürger*innen als Anleger werden nur bedingt über Risiken aufgeklärt, sie unterliegen mit ihrer Beteiligung unbewusst wirtschaftlichen Nachteilen hinsichtlich des Verlustrisikos gegenüber geprüften und genehmigten Anlageformen, die zum Schutz der Anleger verpflichtend einem Genehmigungsverfahren durch die BaFin unterzogen worden sind.