Petition richtet sich an:
Bundeswahlleiter, Deutscher Bundestag
Freies Wahlrecht zur Bundestagswahl 2017 auch für bayerische Staatsbürger - einschließlich der Möglichkeit, die CDU zu wählen.
Weil die CDU bei Bundestagswahlen in Bayern nicht antritt, können Deutsche mit Wohnsitz in Bayern die CDU nicht in den Bundestag wählen. Über 9 Millionen bayerischen Wahlberechtigten wird die Möglichkeit genommen, eine etablierte Bundespartei zu wählen. Ein freies Wahlrecht sieht anders aus.
Alle Staatsgewalt geht vom Volke aus und wird u.a. durch Wahlen ausgeübt, Art. 20 Abs. 2 GG. Die Unmöglichkeit, als Deutscher mit Wohnsitz in Bayern bei der Bundestagswahl 2017 die CDU wählen zu können, missachtet die staatsbürgerlichen Rechte deutscher Staatsangehöriger in Bayern.
Begründung
Zur Meidung von Missverständnissen:
Die Forderung bezieht sich auf etablierte Parteien, zu denen die CDU gehört. Neuen Parteien muss man zubilligen, dass sie personell und organisatorisch nicht so weit aufgestellt sind, sofort bundesweit bei den Bundestagswahlren antreten zu können (sog. nicht etablierte Parteien).
Es wird nicht gefordert, dass die CDU in Bayern zur Bundestagswahl antritt. Dazu kann sie nicht gezwungen werden. Es wird gefordert, dass Deutsche mit Wohnsitz in Bayern die CDU wählen können. Wie, ist eine Frage der Organisation mit politischer Gestaltungsfreiheit (eigene Bundesliste, Wählbarkeit einer CDU Landesliste eines anderen Bundeslands, Analogie zu Auslandsdeutschen u.v.m).