17 signatures
Petition is addressed to: Oberbürgermeister Burkhard Jung, VGL, OVG. SMI.
Wenn ein Staat seine eigenen Gesetze nicht mehr durchsetzt, verliert er seine Glaubwürdigkeit. Ich stehe hier nicht nur für mich, sondern für viele, die schweigen oder längst aufgegeben haben. Deshalb fordern wir:
- Die sofortige Bearbeitung meines Einbürgerungsantrags
- Eine Aufklärung über die systemischen Missstände in der Leipziger Ausländerbehörde
- Rechtssicherheit für alle Menschen mit Anspruch auf Einbürgerung
- Konsequente Kontrolle durch Gerichte und Innenministerien
Helfen Sie mit, dass Recht wieder gilt – auch in Sachsen.
Reason
Ich bin Mutter deutscher Kinder, seit über 13 Jahren in Leipzig integriert – doch mein Einbürgerungsantrag wird seit über zwei Jahren von den Behörden ignoriert, verschleppt oder verzögert. Trotz Anspruch nach §10 Staatsangehörigkeitsgesetz wurde mein Verfahren bis heute nicht bearbeitet. Statt Recht gibt es Ausreden.
Ich habe alles getan, was ein demokratischer Staat verlangt. Und dennoch: Mein Antrag verschwindet mehrfach. Schreiben werden nicht beantwortet. Stattdessen werde ich von Behörde zu Behörde weitergereicht, als ob meine Rechte nicht zählen. Im Januar 2023 erhielt ich von der Leipziger Ausländerbehörde eine automatische Eingangsbestätigung mit dem Hinweis, dass ich innerhalb von mehr als 12 Monaten einen Beratungstermin erhalten werde, um meinen Antrag abzugeben. Bis heute – weit über ein Jahr später – ist nichts geschehen. Keine Einladung. Keine Bearbeitung.
Die dramatische Situation in Leipzig ist nicht nur mein subjektiver Eindruck – sie ist politisch bekannt und dokumentiert. In einer Kleinen Anfrage der Abgeordneten Dr. Claudia Maicher (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) an die Staatsregierung (Drs. 8/1689, März 2025) wurde festgestellt:
- 106 Untätigkeitsklagen im Jahr 2024 allein beim Verwaltungsgericht Leipzig wegen Einbürgerungsverfahren.
- Keine einzige dieser Klagen wurde 2024 vom Gericht zugunsten der Betroffenen entschieden.
- Die durchschnittliche Verfahrensdauer betrug 264 Tage.
- Die Verantwortung wurde auf kommunale Selbstverwaltung und Personalknappheit abgeschoben.
Besonders deutlich wird das Ausmaß in einem vom OVG Bautzen bestätigten Fall (Az. 3 E 2/23, Beschluss vom 14.02.2023):
„Für diese langen Bearbeitungszeiten gibt es keine sachlich gerechtfertigten Gründe. Vielmehr sei von einer strukturellen Überlastung der Ausländerbehörde Leipzig auszugehen.“
Ich habe daher alle mir zur Verfügung stehenden rechtlichen Schritte unternommen: Eine Untätigkeitsklage liegt seit April 2024 beim Verwaltungsgericht Leipzig. Bis heute: keine Entscheidung.
Ich wandte mich persönlich auch an den Ministerpräsidenten des Freistaates Sachsen, Michael Kretschmer. Die Antwort aus der Staatskanzlei vom 14. Mai 2025 lautete: „Der Ministerpräsident ist […] nicht Vorgesetzter der Staatsministerinnen und Staatsminister […] Die Sächsische Staatskanzlei kann Ihnen in der gewünschten Weise nicht helfen.“
Besonders erschreckend: Selbst die Leipziger Ausländerbehörde schreibt auf ihrer offiziellen Website im Juni 2025 wörtlich:
„Die Erhebung einer Untätigkeitsklage nach § 75 VWGO zwar möglich, führt jedoch ebenfalls nicht zu einer schnelleren Bearbeitung.“
Das heißt: Selbst wenn Bürgerinnen und Bürger ihre Rechte einklagen, ändert das nichts. Eine Verwaltung, die sich selbst als rechtlich unangreifbar erklärt, ist ein gefährlicher Präzedenzfall – für jeden Rechtsstaat.
Besonders bedenklich ist auch ein offizielles Schreiben der Stadt Leipzig an das Verwaltungsgericht Leipzig vom 30. April 2025. Darin behauptet die Stadt:
„Anwaltskanzleien wie die des Bevollmächtigten [haben sich] zwischenzeitlich darauf ‚spezialisiert‘, kurz nach Ablauf der 3-Monats-Frist Klage zu erheben […] Dieses ‚Geschäftsmodell‘ hat wenig mit effektivem Rechtsschutz zu tun.“ Damit greift die Stadt nicht nur meinen Anwalt persönlich an, sondern stellt pauschal infrage, dass Menschen ihr verfassungsmäßiges Recht auf gerichtlichen Rechtsschutz wahrnehmen dürfen. Diese Haltung gegenüber Klägern ist in einem demokratischen Rechtsstaat brandgefährlich. Mein Anwalt, hat auf die Vorwürfe und das Verhalten von Stadt und Gericht mit einer eindrucksvollen Stellungnahme reagiert: „Dass sich das Gericht mit dem Argument verweigert, es fehle dem Kläger am Rechtsschutzbedürfnis – obwohl im Jahr 2024 nicht einer einzigen Untätigkeitsklage stattgegeben wurde – ist rechtlich nicht konsistent.“ Und weiter: „Die Verfahren werden einfach liegen gelassen, bis sich der Streit überholt hat – also die Behörde irgendwann von sich aus entscheidet. So wird § 75 VwGO, der eigentlich der Beschleunigung dient, systematisch entwertet.“
Ich stehe außerdem vor der Notwendigkeit, aus familiären Gründen nach NRW zu ziehen. Doch wenn ich Leipzig verlasse, muss ich mein gesamtes Verfahren in einem anderen Bundesland neu starten – trotz bereits laufender Klage. Das darf nicht sein!
Ich bin nicht allein. Es sind Hunderte Menschen in Leipzig – vielleicht Tausende bundesweit – die auf eine Entscheidung warten, die ihnen längst rechtlich zusteht.
Manche warten zwei, drei, fünf Jahre. Manche geben auf. Und manche erleben die Entscheidung nicht mehr – sie sterben in der Warteschleife eines Systems, das eigentlich für Recht und Ordnung stehen soll.
Wo bleibt das Gesetz, wenn das Verfahren länger dauert als das Leben selbst?
Diese Petition steht nicht nur für mich. Sie steht für alle, die vergessen wurden, obwohl sie alles erfüllt haben – und trotzdem ignoriert werden.
Petition details
Petition started:
06/14/2025
Collection ends:
12/13/2025
Region:
Leipzig
Topic:
Civil rights
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new language versionNews
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Temporäre Sperrung aufgehoben
on 23 Jun 2025Sehr geehrte Unterstützende,
die Petition wurde gemäß unserer Nutzungsbedingungen überarbeitet. Die temporäre Sperrung wurde wieder aufgehoben und die Petition kann nun weiter unterzeichnet werden.
Wir bedanken uns für Ihr Engagement!
Ihr openPetition-Team
Debate
Why people sign
Das ist institutionalisierte Diskriminierungspraxis! Wenn ich das richtig verstehe: gehe ich davon aus, dass diese Behörde einen Integrationsauftrag hat und aus welchen Gründen auch immer sie diesem nicht gerecht wird, bedeutet diese Nichterfüllung: Diskriminierung von institutioneller Ebene. Diese Behörde muss arbeitsfähig gemacht oder ihr der Auftrag entzogen werden, wenn sie keine Diskriminierungsbehörde sein soll, was aus rechtlicher Sicht zwar verboten ist, aber wenn die Wahrung von Grundrechten beim Gericht nicht so populär ist, hat diese strukturelle Diskriminierung System.
Fakt ist: wie hier veranschaulicht sieht die rassistische Praxis einer deutschen Behörde aus.
Das ist ein Skandal, wenn es so ist, wie in der Begründung beschrieben!
Meine Meinung: Solange Staatsangehörigkeiten in dieser Welt noch nicht abgeschafft worden sind und es noch immer keine gleichen Rechte für ausnahmslos alle Menschen gibt, sollten doch wenigstens diese Einbürgerungsverfahren zügig und geltendem Recht entsprechend durchgeführt, bearbeitet und entschieden werden.
Wenn das zuviel Mühe macht, wie wäre es dann mal an dieser Stelle mit dem ach so oft beschworenen "Bürokratie-Abbau"?
Alle, die mindestens fünf Jahre ihren gemeldeten Hauptwohnsitz in der BRD haben, Sprachniveau B1 vorweisen können, einen Test zur Prüfung der Verfassungstreue bestanden und keine Vorstrafen haben, werden eingebürgert und Punkt. Ist das so schwer?
Wir sind doch schließlich alle Menschen - und wer das akzeptiert (auch in bezug auf LGBTIQ+, auf Frauen und auf andere Religionen und Weltanschauungen als die eigene), darf gerne deutsch werden.
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Systemische Missstände sollten schleunigst behoben werden und die unmenschlich langen Wartezeiten auf Anträge sollten sofort verkürzt werden.