Recht auf einen Leistungsbezug bei Arbeitslosigkeit ohne Vermögensanrechnung

Petent/Petentin
Petition richtet sich an
Petitionsausschuss des Deutschen Bundestags

17 Unterschriften

Sammlung beendet

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Sammlung beendet

  1. Gestartet 2022
  2. Sammlung beendet
  3. Eingereicht
  4. Dialog mit Empfänger
  5. Entscheidung

Dies ist eine Online-Petition des Deutschen Bundestags.

Weiterleitung

Petition richtet sich an: Petitionsausschuss des Deutschen Bundestags

Mit der Petition wird gefordert, dass jede und jeder, die bzw. der arbeitslos ist, das Recht auf einen Leistungsbezug bei Arbeitslosigkeit ohne Vermögensanrechnung hat.

Begründung

Arbeitslosigkeit ohne Leistungsbezug bedeutet ; -Man muss die Krankenkasse selber bezahlen.-Man muss alle Kosten selber bezahlen, wie Wohnung oder Lebensmittel.-Rententechnisch gilt es als Anrechnungszeit. Man muss alles selber bezahlen bis man als bedürftig gilt und somit Arbeitslosengeld II (Hartz IV) bezieht bzw. Sozialfall wird. Ich denke man sollte Arbeitslosen generell Leistungen nicht verwehren.Es sind beispielsweise Fälle wie : Man hat die Eltern gepflegt bis sie gestorben sind und hat kein ALG I Anspruch oder er ist ausgelaufen. Dann hat man geerbt von den Eltern und ist somit nicht bedürftig genug für Hartz 4.(also Arbeitslos ohne Leistung) erschwerend, dass in der Regel auf eine Auszeit eine Langzeitarbeitslosigkeit kommt. Solche Personen sind bereits sehr hart getroffen und sollten die vollen oder Teilleistungen bekommen, gegebenenfalls eine Bezuschussung der Lebenshaltungskosten oder Krankenkassenkosten. Die Preissteigerung und Inflation, auch bei den Energiekosten, sind hier besonders hart.Generall sollte man darüber nach denken, ob es nicht besser ist jemanden zu helfen, bevor jemand Sozialfall wird und nicht mehr herauskommt.

Angaben zur Petition

Petition gestartet: 02.06.2022
Sammlung endet: 13.07.2022
Region: Deutschland
Kategorie:  

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