Περιοχή: Γερμανία
Υγεία

Recht auf Sterbebegleitung - Niemand soll einsam sterben

Η αναφορά απευθύνεται σε
Bundesregierung
92 Υποστηρικτικό 90 σε Γερμανία

Ο παραλήπτης του αιτήματος δεν αντέδρασε...

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  1. Ξεκίνησε 2021
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Das Recht auf Sterbebegleitung soll in den geltenden Regelungen bzgl. der Besuchsbeschränkungen in Kliniken und anderen Einrichtungen während der Corona-Pandemie verankert werden. Niemand soll einsam sterben. So sollen ehrenamtliche Sterbebegleiter und auch Familienangehörige und Freunde das Recht erhalten, dem Sterbenden Beistand zu leisten. Auch jetzt sterben Menschen mit oder ohne Corona allein, weil Besuchsrechte beschränkt werden.

Die geltenden Regelungen müssen geprüft werden. 1-stündige Besuche oder gar Besuchsverbote ermöglichen keine adäquate Sterbebegleitung am Lebensende.

Sterbebegleitung gehört in die Palliative Grundversorgung von Sterbenden Menschen und sind daher auch als solche zu betrachten. Der persönliche Beistand am Lebensende ist elementar, sowohl für den Sterbenden als auch seine Angehörigen. Sie ist genauso wichtig wie die pflegerische und medizinische Versorgung.

Begrenzte Besuchszeiten, aber auch Beschränkungen der Anzahl von Besuchern, führen zu Leid sowohl bei Sterbenden als auch den Angehörigen.

Kliniken und Pflegeeinrichtungen und Hospize sollen daher zwingend Sterbebegleitung ermöglichen und Schutzmaßnahmen treffen um eine Sterbebegleitung sowie Abschiednahme zu ermöglichen, z. B. Bereitstellung von Schutzkleidung/- ausrüstung. Hierbei sollten die Kliniken auch Unterstützung erhalten, in Form von Zuschüssen für Schutzkleidung oder zusätzliches Personal oder auch Ehrenamtlichen, die Besuche koordinieren.

Sofern Beschränkungen von Besuchsregelungen getroffen werden, müssen diese durch das Gesundheitsamt geprüft werden. Diese Prüfung sollte öffentlich bekannt gegeben werden, so dass auch Rechtsmittel eingelegt werden können. Zudem müsste in den Fällen, in denen Besuchsrechte in der Sterbephase beschränkt oder untersagt werden, zwingend eine Einzelfallentscheidung schriftlich erlassen werden, so dass Rechtsmittel eingelegt werden können.

Αιτιολόγηση

Niemand soll einsam sterben müssen, auch nicht in Zeiten der Corona-Pandemie. Sterbebegleitung gehört zur elementaren Grundversorgung am Lebensende. Auch Verbände teilen diese Einschätzung. Ich wünsche mir sehr, dass Sie diese Petition unterstützen und damit die Schwächsten unserer Gesellschaft - die Kranken - unterstützen.

Σας ευχαριστούμε για την υποστήριξή σας , Juliane Klose
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Νέα

  • Petitionsempfänger antwortet nicht

    στον/-ην/-ο 03.06.2023

    Liebe Unterstützende,
    der Petent oder die Petentin hat innerhalb der letzten 24 Monate nach dem Einreichen der Petition keine Neuigkeiten erstellt und den Status nicht geändert. openPetition geht davon aus, dass der Petitionsempfänger nicht reagiert hat.

    Wir bedanken uns herzlich für Ihr Engagement und die Unterstützung,
    Ihr openPetition-Team

  • Die Petition wurde eingereicht

    στον/-ην/-ο 02.06.2021

    Liebe Unterstützende,

    die Petition Recht aus Sterbebegleitung wurde heute beim Petitionsausschuss des Bundestages eingereicht.

    Vielen Dank, dass Sie das Anliegen unterstützen und damit signalisieren, dass Ihnen das Thema wichtig ist.

    Mit freundlichen Grüßen

    Juliane Klose

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