Region: Germany

Recht der Ehescheidung - Verkürzung der Trennungszeit auf sechs Monate im Ehescheidungsverfahren

Petitioner not public
Petition is directed to
Deutschen Bundestag
125 supporters 125 in Germany

The petition is denied.

125 supporters 125 in Germany

The petition is denied.

  1. Launched 2014
  2. Collection finished
  3. Submitted
  4. Dialogue
  5. Finished

Dies ist eine Online-Petition des Deutschen Bundestags.

Der Deutsche Bundestag möge beschließen, dass das Ehescheidungsverfahren stark vereinfacht wird und die Trennungszeit auf sechs Monate reduziert wird.

Reason

Das derzeit gültige Scheidungsrecht ist nur günstig für Paare, die sich einige sind für eine Scheidung. Wenn aber ein Partner keine Scheidung möchte aus welchem Grund auch immer, so wird das Scheidungsverfahren auf Jahre gestreckt, was zu einer unzumutbaren Härte für den Scheidungswilligen führt. Man darf einen Menschen nicht zwingen gegen seinen Willen mit einem Menschen verheiratet zu bleiben. Der jahrelange Scheidungskrieg zerrt an den Nerven und ist eine untragbare Belastung. Nach einem halben Jahr Trennung ist man sich im Klaren ob man eine Ehe vorführen möchte oder nicht und dann sollte auch eine Scheidung möglich sein - auch wenn der andere nicht möchte.

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News

  • Pet 4-18-07-40301-007417

    Recht der Ehescheidung
    Der Deutsche Bundestag hat die Petition am 02.07.2015 abschließend beraten und
    beschlossen:

    Das Petitionsverfahren abzuschließen, weil dem Anliegen nicht entsprochen werden
    konnte. Begründung

    Die Petentin fordert, dass das Ehescheidungsverfahren stark vereinfacht wird und
    die Trennungszeit auf sechs Monate reduziert wird.
    Zur Begründung trägt die Petentin im Wesentlichen vor, das derzeit gültige
    Scheidungsrecht sei nur günstig für Paare, die sich über die Scheidung einig seien.
    Wenn ein Partner keine Scheidung möchte, so werde das Scheidungsverfahren
    mitunter auf Jahre gestreckt, was zu einer unzumutbaren Härte für den
    Scheidungswilligen... further

Not yet a PRO argument.

No CONTRA argument yet.

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