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Tämä on online-vetoomus des Deutschen Bundestags .
Vetoomus on osoitettu: Petitionsausschuss des Deutschen Bundestags
Mit der Petition wird eine Vereinfachung des Heiratsprozesses für die Heirat mit ausländischen Bürgern gefordert. Es soll ein Ledigkeitszertifikat statt eines Ehefähigkeitszeugnisses für Hochzeiten im Ausland eingeführt werden. Den Standesämtern soll die Befugnis erteilt werden, eigenmächtig auf Wunsch des Antragstellers Zugriff auf die Geburtsurkunden zu nehmen.
Perustelut
Momentan bereitet sich die Beantragung des Ehefähigkeitszeugnisses für im Ausland lebende Bürger extrem schwierig. Im Ausland reicht oft ein einfacher Ledigkeitsnachweis um eine Hochzeit schließen zu können. Das wird jedoch mit der Ehefähigkeitsbescheinigung extrem schwierig gestaltet, da selbst die Geburtsurkunden des Gegenübers in Deutschlandvorgelegt werden müssen. Das ist für Erwerbstätige Menschen sehr schwierig zu bewerkstelligen und führt zu vielenProbleme bei der Hochzeitsanmeldung im Ausland.
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Vetoomus alkoi:
30.11.2017
Vetoomus päättyy:
17.01.2018
Alueella:
Saksa
Aihe:
Uutiset
-
Beschluss des Petitionsausschuss des Deutschen Bundestags
ajankohtana 13.2.2019Pet 4-19-07-40300-001587 Recht der Eheschließung
Der Deutsche Bundestag hat die Petition am 13.12.2018 abschließend beraten und
beschlossen:
Das Petitionsverfahren abzuschließen, weil dem Anliegen nicht entsprochen werden
konnte.
Begründung
Mit der Petition wird gefordert, die Heirat mit ausländischen Staatsbürgern zu
erleichtern.
Zur Begründung wird im Wesentlichen vorgetragen, dass die Beantragung eines
Ehefähigkeitszeugnisses für im Ausland lebende Bürgerinnen und Bürger sehr
schwierig sei. Im Ausland reiche oft ein einfacher Ledigkeitsnachweis für die Hochzeit
aus. In Deutschland müssten für die Ehefähigkeitsbescheinigung die Geburtsurkunden
auch des Gegenübers vorgelegt werden. Dies sei schwierig zu erfüllen und führe zu
vielen Problemen... enemmän
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