Recht der Eheschließung - Einführung eines Ledigkeitszertifikat statt eines Ehefähigkeitszeugnisses für Hochzeiten im Ausland

Petent/in nicht öffentlich
Petition richtet sich an
Petitionsausschuss des Deutschen Bundestags

11 Unterschriften

Der Petition wurde nicht entsprochen

11 Unterschriften

Der Petition wurde nicht entsprochen

  1. Gestartet 2017
  2. Sammlung beendet
  3. Eingereicht
  4. Dialog
  5. Beendet

Dies ist eine Online-Petition des Deutschen Bundestags.

Petition richtet sich an: Petitionsausschuss des Deutschen Bundestags

Mit der Petition wird eine Vereinfachung des Heiratsprozesses für die Heirat mit ausländischen Bürgern gefordert. Es soll ein Ledigkeitszertifikat statt eines Ehefähigkeitszeugnisses für Hochzeiten im Ausland eingeführt werden. Den Standesämtern soll die Befugnis erteilt werden, eigenmächtig auf Wunsch des Antragstellers Zugriff auf die Geburtsurkunden zu nehmen.

Begründung

Momentan bereitet sich die Beantragung des Ehefähigkeitszeugnisses für im Ausland lebende Bürger extrem schwierig. Im Ausland reicht oft ein einfacher Ledigkeitsnachweis um eine Hochzeit schließen zu können. Das wird jedoch mit der Ehefähigkeitsbescheinigung extrem schwierig gestaltet, da selbst die Geburtsurkunden des Gegenübers in Deutschlandvorgelegt werden müssen. Das ist für Erwerbstätige Menschen sehr schwierig zu bewerkstelligen und führt zu vielenProbleme bei der Hochzeitsanmeldung im Ausland.

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Angaben zur Petition

Petition gestartet: 30.11.2017
Petition endet: 17.01.2018
Region: Deutschland
Kategorie:

Neuigkeiten

  • Pet 4-19-07-40300-001587 Recht der Eheschließung

    Der Deutsche Bundestag hat die Petition am 13.12.2018 abschließend beraten und
    beschlossen:

    Das Petitionsverfahren abzuschließen, weil dem Anliegen nicht entsprochen werden
    konnte.

    Begründung

    Mit der Petition wird gefordert, die Heirat mit ausländischen Staatsbürgern zu
    erleichtern.

    Zur Begründung wird im Wesentlichen vorgetragen, dass die Beantragung eines
    Ehefähigkeitszeugnisses für im Ausland lebende Bürgerinnen und Bürger sehr
    schwierig sei. Im Ausland reiche oft ein einfacher Ledigkeitsnachweis für die Hochzeit
    aus. In Deutschland müssten für die Ehefähigkeitsbescheinigung die Geburtsurkunden
    auch des Gegenübers vorgelegt werden. Dies sei schwierig zu erfüllen und führe zu
    vielen Problemen... weiter

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