Region: Niemcy
Obraz petycji Rechte für alleinerziehende Eltern auf ein selbstbestimmendes Leben
Rodziny

Rechte für alleinerziehende Eltern auf ein selbstbestimmendes Leben

Składający petycję nie jest publiczny
Petycja jest adresowana do
Deutscher Bundestag Petitionsausschuss
53 Wspierający 2 w Niemcy

Petycja została wycofana przez składającego petycję

53 Wspierający 2 w Niemcy

Petycja została wycofana przez składającego petycję

  1. Rozpoczęty 2017
  2. Zbiórka zakończona
  3. Zgłoszone
  4. Dialog
  5. Nie powiodło się

Wenn ein Gericht einem Elternteil das/die Kind/er zugesprochen hat, wird es - so sollte man denken - seine Gründe nach reiflicher Prüfung haben. Dann darf im Ergebnis der andere Elternteil das Leben des alleinerziehenden Elternteils nicht mehr einschränken. Wenn der alleinerziehende Elternteil somit aufgrund einer neuen besseren Arbeit, Arbeitslosigkeit oder aufgrund einer neuen Lebenspartnerschaft sich räumlich verändern will, dann kann der andere Elternteil dies dem Alleinerziehenden zukünftig nicht mehr verwehren. Das Ziel muss sein, dass der Alleinerziehende der die Hauptlast der täglichen Sorge um das/die Kinder trägt nicht auch noch den Verlust des eigenen Lebens und eigenen Identität haben darf. Sie/Er muss auch weiterhin über sein eigenes Leben vollständig und uneingeschränkt bestimmen können! Ein Kind darf kein Grund mehr sein, dass das eigene Leben des Alleinerziehende/r bis zu Volljährigkeit der Kinder von der Entscheidungswilligkeit, der Laune und dem Egoismus des anderen Elternteils abhängig gemacht wird. Deswegen muss dem Alleinerziehenden wieder das Recht und die Pflicht über sein eigenes Leben uneingeschränkt bestimmen zu dürfen zurückgegeben werden!

Uzasadnienie

Alleinerziehende Mütter und alleinerziehende Väter können derzeit kein eigenes Leben mehr ohne Zustimmung des anderen Elternteils führen. Sie sind damit der Entscheidungswilligkeit, der Laune und dem Egoismus des anderen Elternteils ausgeliefert. Will ein Alleinerziehende/r umziehen, so braucht sie/er die Zustimmung des anderen Elternteils, selbst wenn sie/er nur die Straßenseite wechseln will. Dies führt aktuell zu sehr viel Willkür, da der andere Elternteil dem Alleinerziehenden alles derzeit verwehren und ihm in jeder Art und Weise das Leben unerträglich machen kann. Selbst wenn der Alleinerziehende Arbeitslos wird und wegen z.B. einer neuen Arbeit umziehen will und muss, dann braucht er wegen dem Kind die Zustimmung des anderen Elternteils. Verwehrt dies der andere Elternteil, so endet der Alleinerziehende – wenn er keine neue Arbeit im Wohnumkreis findet – sich in der Sozialhilfe wieder, obwohl sie/er hätte Arbeiten können. Hier stellt sich die Frage, warum der Alleinerziehende sich beruflich nicht ohne Zustimmung des anderen Elternteils entwickeln darf, und der andere Elternteil dies uneingeschränkt kann? Sollte sie/er eine neue Partnerschaft eingehen und ein neues Kind dazukommen, so muss der neue Partner zu dem Alleinerziehenden ziehen. Dies aktuell auch, wenn der neue Partner finanziell dadurch deutlich einbüßen und die Familienkasse damit deutlich eingeschränkt würde. In dem Zusammenhang muss gefragt werden, warum der neue Partner finanziell etwas aufgeben muss, wenn der andere Elternteil des Kindes aus der vorherigen Beziehung dem Alleinerziehenden alles verwehren will? Der neue Partner hat mit der Sache im Grundsatz aus der Vergangenheit nichts zu tun und kann damit auch nicht zur Kasse geben werden. Am Ende bleibt, dass dem Alleinerziehenden der Neustart in eine neue glückliche Beziehung/Zukunft aktuell extrem schwer bis unmöglich vom anderen Elternteil gemacht werden kann. Ein neues Kind aus der neuen Partnerschaft würde hier ebenfalls extrem drunter Leiden, obwohl dieses neue Kind ebenfalls in keinem Zusammenhang mit dem anderen Elternteil aus der vorherigen Partnerschaft steht. Hier stellt sich ebenfalls die Frage, warum muss das neue Kind unter der Willkür des vorherigen Elternteils ebenfalls leiden?

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Aktualności

Der Mensch schreibt die Wahrheit und ich schäme mich für das, was hier abläuft! Man muß sich für die Politik schämen, man muß sich für die Gesetze schämen, man muß sich bzgl. der Jugendämter schämen, man muß sich bzgl. der Familiengerichte schämen, man muß etwas bewegen, dies im Namen aller Betroffener, bitte faßt mit zu!, wir brauchen Veränderungen!!!

Zunächst vermisse ich in Ihrer Argumentation den Blick auf das Kindeswohl. Hier geht es nur um den Willen des Elternteils, bei dem das Kind lebt und nicht um das Kind selbst. Weiter fehlt mir die Unterscheidung darin, wer Inhaber der Sorge ist. Wenn die Sorge oder das Aufenthaltsbestimmungsrecht bei einem Elternteil liegt, kann dieser auch ohne Zustimmung des anderen umziehen. Andernfalls kann man sich eine Entscheidung des Gerichts diesbezüglich holen. Und da geht es wieder um das Kindeswohl, was wohl der Initiator dieser Petition aus dem Auge verloren hat.Jedes Kind hat zwei Elternteile!!!

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