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Vetoomusprosessi saatiin päätökseen
Tämä on online-vetoomus des Deutschen Bundestags .
Vetoomus on osoitettu: Petitionsausschuss des Deutschen Bundestags
Mit der Petition wird gefordert, dass Anwaltsgebühren nur mit vorherigem schriftlichen Vertrag mit exakter Nennung der Gebührenhöhe verlangt werden dürfen. Nicht vorher vereinbarte (verschwiegene Gebühren) dürfen nicht mehr berechnet werden.
Perustelut
Anwälte nennen selten die korrekten Kosten für ein Mandat, aus gegebenem Anlass fordere ich, dass auch wie bei anderen Berufsgruppen, die zu erwartenden Kosten vor Mandatserteilung oder Tätigkeiten schriftlich bekanntgegeben werden müssen. Erst mit einer Unterschrift kann der Anwalt tätig werden und auch die vorher angegeben Kosten berechnen .Werden weitere Mehrkosten erforderlich , müssen diese auch zuerst schriftlich angekündigt und vom Mandanten genehmigt werden. Dies trägt erheblich zu mehr Transparenz und Ehrlichkeit genau dieser Berufsgruppe bei. Beim Onlinekauf haben es die Gesetzgeber auch geschafft , den "Zahlungsplichtig bestellen" Button mit korrekter Kostennennung zu verlangen. Kosten , die nicht schriftlich angekündigt und vom Mandanten genehmigt sind , sollte der Anwalt nicht mehr abrechnen können .
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lataa (PDF)Vetoomuksen tiedot
Vetoomus alkoi:
12.01.2019
Vetoomus päättyy:
05.03.2019
Alueella:
Saksa
Aihe:
Uutiset
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Beschluss des Petitionsausschuss des Deutschen Bundestags
ajankohtana 24.2.2020
Väittely
Ei vielä väitteitä vastaan