151 signatures
Le processus de pétition est terminé
Il s'agit d'une pétition en ligne des Deutschen Bundestags.
La pétition est adressée à : Petitionsausschuss des Deutschen Bundestags
Mit der Petition wird gefordert, dass Anwaltsgebühren nur mit vorherigem schriftlichen Vertrag mit exakter Nennung der Gebührenhöhe verlangt werden dürfen. Nicht vorher vereinbarte (verschwiegene Gebühren) dürfen nicht mehr berechnet werden.
Raison
Anwälte nennen selten die korrekten Kosten für ein Mandat, aus gegebenem Anlass fordere ich, dass auch wie bei anderen Berufsgruppen, die zu erwartenden Kosten vor Mandatserteilung oder Tätigkeiten schriftlich bekanntgegeben werden müssen. Erst mit einer Unterschrift kann der Anwalt tätig werden und auch die vorher angegeben Kosten berechnen .Werden weitere Mehrkosten erforderlich , müssen diese auch zuerst schriftlich angekündigt und vom Mandanten genehmigt werden. Dies trägt erheblich zu mehr Transparenz und Ehrlichkeit genau dieser Berufsgruppe bei. Beim Onlinekauf haben es die Gesetzgeber auch geschafft , den "Zahlungsplichtig bestellen" Button mit korrekter Kostennennung zu verlangen. Kosten , die nicht schriftlich angekündigt und vom Mandanten genehmigt sind , sollte der Anwalt nicht mehr abrechnen können .
Lien vers la pétition
Fiche détachable avec code QR
télécharger (PDF)détails de la pétition
Pétition lancée:
12/01/2019
Fin de la pétition:
05/03/2019
Région:
Allemagne
Catégorie:
Actualités
Débat
Pas encore un argument CONTRA.