Région: Allemagne
Santé

Rechtssicherheit für Notfallsanitäter im Einsatz

Le pétitionnaire n'est pas public
La pétition est adressée à
Deutscher Bundestag Petitionsausschuss
3 680 Soutien 3 661 en Allemagne

Le délai de traitement a expiré

3 680 Soutien 3 661 en Allemagne

Le délai de traitement a expiré

  1. Lancé 2018
  2. Collecte terminée
  3. Soumis le 10/01/2019
  4. Dialogue
  5. Echoué

Damit der Rettungsdienst in Deutschland zukunftsfähig wird und Einsatzpersonal von rechtlichen Unsicherheiten entlastet wird, fordern wir folgendes:

  • Novellierung des Heilpraktikergesetzes und Aufnahme der Berufsbezeichnung Notfallsanitäter/in, um die Durchführung heilkundlicher Maßnahmen (z.B. venöse Zugänge) für Notfallsanitäter/innen rechtssicher zu gestalten
  • Anpassung des Betäubungsmittelgesetzes (BtmG) an die Komptenzen der Notfallsanitäter/innen, um eine rechtlich sichere Möglichkeit zur Schmerzbehandlung (z.B. bei einem Herzinfarkt) zu geben (Bestandteil der Ausbildung, aber im Moment nicht zulässig)
  • Rechtssicherheit durch einheitliche Standard Arbeitsanweisungen (SOP) in Anlehnung an den Pyramidenprozess (Abstimmungsprozess zur Ausgestaltung des Notfallsanitätergesetzes)
  • einheitliche Ausbildungsstandards für ganz Deutschland
  • Arbeitshilfen für ärztliche Leiter zur Umsetzung der gesetzlichen Vorgaben

Raison

Seitdem das Notfallsanitätergesetz 2014 in Kraft getreten ist, sind nun schon beinahe 4 Jahre vergangen und die Berufsbezeichnung des Notfallsanitäters/ der Notfallsanitäterin hat Einzug in den rettungsdienstlichen Alltag gefunden.

Bis heute herrscht jedoch massive Rechtsunsicherheit, wenn Notfallsanitäter/innen entsprechend ihrer Ausbildung handeln möchten. Hier widersprechen sich mehrere Gesetze (Grundgesetz, NotsanG, StGb, BtMG, HeilprG). In Zeiten von Notarzt- und Personalmangel im Rettungsdienst, ist es ein nicht hinnehmbarer Umstand, dass gut ausgebildetes Personal, durch rechtliche Widersprüche daran gehindert wird, Patienten adäquat zu helfen.

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Actualités

  • Liebe Unterstützende,
    der Petent oder die Petentin hat innerhalb der letzten 24 Monate nach dem Einreichen der Petition keine Neuigkeiten erstellt und den Status nicht geändert. openPetition geht davon aus, dass die Bearbeitungsfrist des zuständigen Ausschusses bzw. des Empfängers abgelaufen ist.

    Wir bedanken uns herzlich für Ihr Engagement und die Unterstützung,
    Ihr openPetition-Team

  • Die Petition wurde als Material überwiesen und befindet sich in der Prüfung.

  • Liebe Unterstützende,

    das Anliegen wurde an den zuständigen Petitionsausschuss weitergeleitet und hat das Geschäftszeichen Pet 2-19-15-2124-015991 erhalten. Wir werden Sie auf dem Laufenden halten und regelmäßig über Neuigkeiten informieren.

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