Gesundheit

Rechtssicherheit für Notfallsanitäter im Einsatz

Petent/in nicht öffentlich
Petition richtet sich an
Deutscher Bundestag Petitionsausschuss
3.680 Unterstützende 3.661 in Deutschland

Bearbeitungsfrist abgelaufen

3.680 Unterstützende 3.661 in Deutschland

Bearbeitungsfrist abgelaufen

  1. Gestartet 2018
  2. Sammlung beendet
  3. Eingereicht am 10.01.2019
  4. Dialog
  5. Gescheitert

Damit der Rettungsdienst in Deutschland zukunftsfähig wird und Einsatzpersonal von rechtlichen Unsicherheiten entlastet wird, fordern wir folgendes:

  • Novellierung des Heilpraktikergesetzes und Aufnahme der Berufsbezeichnung Notfallsanitäter/in, um die Durchführung heilkundlicher Maßnahmen (z.B. venöse Zugänge) für Notfallsanitäter/innen rechtssicher zu gestalten
  • Anpassung des Betäubungsmittelgesetzes (BtmG) an die Komptenzen der Notfallsanitäter/innen, um eine rechtlich sichere Möglichkeit zur Schmerzbehandlung (z.B. bei einem Herzinfarkt) zu geben (Bestandteil der Ausbildung, aber im Moment nicht zulässig)
  • Rechtssicherheit durch einheitliche Standard Arbeitsanweisungen (SOP) in Anlehnung an den Pyramidenprozess (Abstimmungsprozess zur Ausgestaltung des Notfallsanitätergesetzes)
  • einheitliche Ausbildungsstandards für ganz Deutschland
  • Arbeitshilfen für ärztliche Leiter zur Umsetzung der gesetzlichen Vorgaben

Begründung

Seitdem das Notfallsanitätergesetz 2014 in Kraft getreten ist, sind nun schon beinahe 4 Jahre vergangen und die Berufsbezeichnung des Notfallsanitäters/ der Notfallsanitäterin hat Einzug in den rettungsdienstlichen Alltag gefunden.

Bis heute herrscht jedoch massive Rechtsunsicherheit, wenn Notfallsanitäter/innen entsprechend ihrer Ausbildung handeln möchten. Hier widersprechen sich mehrere Gesetze (Grundgesetz, NotsanG, StGb, BtMG, HeilprG). In Zeiten von Notarzt- und Personalmangel im Rettungsdienst, ist es ein nicht hinnehmbarer Umstand, dass gut ausgebildetes Personal, durch rechtliche Widersprüche daran gehindert wird, Patienten adäquat zu helfen.

Vielen Dank für Ihre Unterstützung

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Neuigkeiten

  • Liebe Unterstützende,
    der Petent oder die Petentin hat innerhalb der letzten 24 Monate nach dem Einreichen der Petition keine Neuigkeiten erstellt und den Status nicht geändert. openPetition geht davon aus, dass die Bearbeitungsfrist des zuständigen Ausschusses bzw. des Empfängers abgelaufen ist.

    Wir bedanken uns herzlich für Ihr Engagement und die Unterstützung,
    Ihr openPetition-Team

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    das Anliegen wurde an den zuständigen Petitionsausschuss weitergeleitet und hat das Geschäftszeichen Pet 2-19-15-2124-015991 erhalten. Wir werden Sie auf dem Laufenden halten und regelmäßig über Neuigkeiten informieren.

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