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Rechtsstellung der Beamten - Zeitnahe Übertragung der Regelungen des Familienpflegezeitgesetzes auch für Beamte

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  1. Algatatud 2014
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See on veebipõhine petitsioon des Deutschen Bundestags.

Der Deutsche Bundestag möge beschließen, dass die Regelungen des Gesetzes zur Familienpflegezeit vollinhaltlich auch für (Bundes-) Beamte zeitnah übertragen werden.

Selgitus

Mit der Familienpflegezeit hat der Gesetzgeber für Arbeitnehmer u. a. Regelungen geschaffen, wonach diese 10 Arbeitstage Sonderurlaub zur Regelung der Pflege von nahen Angehörigen nehmen können. Ferner wurden Regelungen getroffen, wonach Arbeitnehmer zwecks Finanzierung der (vollständigen/ teilweisen) Freistellung im Rahmen einer Pflegezeit ein zinsloses Darlehen in Anspruch nehmen können.Für Bundesbeamte wurde bisher lediglich zu Ermöglichung der Pflege der § 92 BBG geschaffen, wonach der Bundesbeamte unbezahlten Sonderurlaub zur Pflege eines nahen Angehörigen beanspruchen können. Diese Regelung ist zwar insofern begrüßenswert, da dadurch auch Bundesbeamte einen Anspruch auf Freistellung zur Pflege eines nahen Angehörigen haben. Da die Bundesbeamten aber während dieser Zeit keinen Anspruch auf Besoldung haben, sollte aus Gründen der Gleichbehandlung auch Bundesbeamten (bzw. auch Landesbeamten) der Zugang zu den zinslosen Darlehen ermöglicht werden. Ferner sollte auch die Sonderurlaubsregelung (10 Tage) für die (Bundes-) Beamten übernommen werden, da auch hier aus Gründen der Gleichbehandlung sicher gestellt werden sollte, dass auch Beamte zur Regelung der Pflegesituation von nahen Angehörigen eine entspr. bezahlte Freistellung erhalten können.

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uudised

  • Pet 1-18-06-2010-015858

    Rechtsstellung der Beamten


    Der Deutsche Bundestag hat die Petition am 03.12.2015 abschließend beraten und
    beschlossen:

    Die Petition der Bundesregierung – dem Bundesministerium des Innern – als
    Material zu überweisen.

    Begründung

    Mit der Petition wird gefordert, die Neuregelungen des Gesetzes zur besseren
    Vereinbarkeit von Familie, Pflege und Beruf in vollem Umfang zeitnah auf die
    Bundesbeamtinnen und Bundesbeamten zu übertragen.
    Zur Begründung des Anliegens wird im Wesentlichen ausgeführt, dass der
    Gesetzgeber mit dem am 1. Januar 2015 in Kraft getretenen Gesetz zur besseren
    Vereinbarkeit von Familie, Pflege und Beruf (BGBl. I S. 2462) für Arbeitnehmerinnen
    und... Edasi

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